Praxis des ABUS Bügelschloss und der Garantie dieses Schlosses.

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2 Antworten

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Hier geht es nicht um Garantie, sondern um Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller, die über die gesetzlich festgelegte Gewährleistung hinaus geht. Ansprechpartner bei der Gewährleistung ist der Händler. Gehe also zuerst mit dem Kassenbon zu real und reklamiere das Schloss dort. Wenn sich real quer stellt (denn seit dem 11. Dezember 2009 liegt die Beweispflicht, dass das Schloss beim Kauf bereits Mängel aufwies, bei Dir), kannst Du Dich immer noch an Abus wenden.

Du kannst dich direkt an ABUS wenden ... denen ist egal wieviel du bezahlt hast!