Prakt. Prüfung RettSan?

2 Antworten

Die schriftliche Prüfung war bei uns tatsächlich viel Multiple Choice, ob das aber überall oder immernoch so ist, kann ich nicht versprechen.

Die Praktische Prüfung sah bei uns so aus dass du mit einem Partner 2x reanimierst, heißt einmal Drücken und einmal Airwaymanagement, damit die Prüfer sehen dass du alle Aufgaben einer Reanimation beherrschst.

Danach gabs noch ein Fallbeispiel, heißt eine ausgewählte Person spielt dir ein Krankheitsbild vor welches du mit deinem Partner dann erkennen und entsprechend behandeln musst. Ob die Vorbereitung des Abtransports dazu gehört kommt stark auf den Prüfungsausschuss an. Bei uns reichte es dann den Transport nach abgeschlossener Behandlung anzusagen und damit das Szenario zu beenden.

Ob das überall so läuft kann ich nicht garantieren, aber ich hoffe für eine grobe Vorstellung reichts.

Viel Erfolg bei der Prüfung 👍

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
saskiaCNX 
Fragesteller
 12.11.2021, 12:44

War die schriftliche Prüfung am PC? Oder ist sie schon lange her?

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xDanny92x  12.11.2021, 16:27
@saskiaCNX

Meine Prüfung war im Sommer 2017, bei uns war noch alles schriftlich auf Papier

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Die Gestaltung der Prüfung kommt zunächst darauf an, was Grundlage der Prüfung ist. Bei Rettungssanitätern, gibt es keine bundesweit einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (im Gegensatz zu Notfallsanitätern). Bei Rettungssanitätern, gibt es die "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (Rettungssanitäter*in)" des Bund- Länder- Ausschusses Rettungswesen vom 20. September 1977, die Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitäter*innen vom Ausschuss Rettungswesen 2008 und die Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen vom Ausschuss Rettungswesen von 2019. Einige Bundesländer haben nach Landesrecht eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlassen, die auf einer oben aufgeführten Grundlage basiert. In anderen Bundesländern wiederum, existiert eine rechtlich verbindliche Verordnung nach Landesrecht nicht, dann liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Rettungsdienstschule/ Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter, was sie anwendet.

Ich persönlich bin nach den Grundsätzen der ersten Fassung, also von 1977 geprüft worden. Diese sehen vor, dass die schriftliche Prüfung mindestens 120 Minuten umfasst und ja, bei uns waren die Prüfungsaufgaben ausschließlich im Multiple- Choice Verfahren gestellt (100 Fragen). Für die praktische Abschlussprüfung gibt es in den Grundsätzen von 1977 lediglich die Zeitvorgabe, dass diese 20 Minuten dauern muss, die nähere Ausgestaltung obliegt dem Landesrecht oder falls hier nicht's existiert der jeweiligen Ausbildungsstätte. An meiner Rettungsdienstschule war sie so ausgestaltet, dass es insgesamt zwei realitätsnahe Fallbeispiele mit einer Dauer von jeweils zehn Minuten gegeben hat und dass eines der Fallbeispiele aus dem Bereich der internistischen Notfälle (zum Beispiel akutes Coronarsyndrom oder Asthmaanfall) und eines aus dem Bereich der traumatologischen/ chirurgischen Notfälle (von einer isolierten Extremitätenverletzung bis hin zum Polytrauma) stammte. Bei einem der Fallbeispiele, musste man als Teamleader fungieren und bei einem als Teampartner. Wir mussten eine Verdachtsdiagnose stellen, herausfinden, ob der Patient vital bedroht ist und die richtigen Maßnahmen der Erstversorgung einleiten sowie ggf. eine Übergabe an den "Notarzt" (einen der Fachprüfer) machen. Wenn der Prüfungsausschuss möchte, kann er das Fallbeispiel auch auf den Transport erstrecken. Die Prüfung in der kardiopulmonalen Reanimation, hatten wir abgesondert. Dann gab es noch eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von ebenfalls 20 Minuten. Dies war bei uns ein mündliches Fallbeispiel, ich hatte eine starke, arterielle Blutung. Die Fachprüfer haben 5 Minuten etwas zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Blutes gefragt, 10 Minuten zur notfallmedizinischen Erstversorgung und 5 Minuten zur rechtlichen Situation (in meinem Fall, hatte sich der Patient die Arterie in suizidaler Absicht aufgeschlitzt und es ging dann darum, wie die Rechtslage ist, wenn er das Rettungsfachpersonal nach der Erstversorgung der Wohnung verweisen und einen Transport ablehnen möchte).

Mfg