Präsenspflicht aufgehoben muss ich beim fernbleiben des Unterrichts in den Betrieb und arbeiten?

4 Antworten

Du meinst Präsenz-Pflicht. Mit'm "Präsens" hat die nix zu tun.

Und sicherlich meinst Du auch

"... bei Fernbleiben vom Unterricht; nicht "bei Fernbleiben DES Unterrichts..."

Der bleibt ja nicht fern, sondern findet lediglich nicht statt, wenn ich Dich richtig verstehe.

Was den Rest Deiner Frage betrifft, erkundigst Du Dich am besten bei Deiner Berufsschule. Anruf genügt und dort bekommst Du auch kompetente Antworten.

Schule ist Arbeitszeit- fällt diese aus- ist Arbeit angesagt- alles andere gibt Stress.

Da mußt Du Deinen Arbeitgeber fragen, der entscheidet ob Du zu Hause bleiben darfst.

Sollte er sich nicht geäußert haben, morgen früh auf jeden Fall hingehen. Das erspart Dir eine Menge ärger.

Leider ist der Onlineunterricht für morgen, why ever, nicht erlaubt🤡. Strange...ich muss morgen auch in den Betrieb und arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann