post hum, als Generalbevollmächtigter Klage erheben?
Ich habe eine Generalvollmacht, auch post hum, für meine Tante, im Februar verstorben. Mein Bruder hat noch "eine Rechnung offen", sie sollte also noch Geld von ihm bekommen. Das was sie noch hatte, würde an die Großneffen und Großnichten verteilt. Kann ich für meine Tante den fehlenden Geldbetrag von meinem Bruder einklagen?
1 Antwort
Deine Tante ist gestorben, es gab ein Testament. Die Erben haben somit auch die Schuldvereinbarung zwischen Tante und deinem Bruder geerbt. Ob sich diese Schuld noch einfordern lässt, kommt drauf an wann sie entstanden ist und was der Vertrag aussagt.
Als Bevollmächtige solltest du nur in Abstimmung mit den Erben handeln,.denn die Kosten eines Mahnbescheid müssen zunächst vom Antragsteller vorgestreckt werden. Sinnvollerweise hätte man die Entscheidung vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft getroffen, dann hätten man die Kosten aus dem Nachlass decken können.
Deine Tanten haben der Beisetzung im Familiengrab zugestimmt - damit war klar, dass sich die Liegezeit verlängert. Könnte man als Schenkung der Tante gegenüber deinem Vater auslegen. Evtl gibt die Friedhofssatzung hier noch Aufschluss.
Kommt evtl noch darauf an wer die Bestattung beauftragt hat und damit den Willen des Vaters in der Bestattung befolgt hat.
Nicht desto trotz sind die Kosten der Bestattung deines Vaters aus seinem Nachlass zu begleichen. Wenn dein Bruder Alleinerbe deines Vaters wurde - kannst du diese Kosten vom Erben einfordern.
Wenn die Eltern noch verheiratet waren - warum nicht bereits den Nahlass der Mutter um diesen Betrag Rechnung Vater schmälern? Wäre für mich zumindest der einfachere Weg.
Waren die Eltern geschieden, hätte dir nach deinem Vater dennoch ein Pflichtteil zugestanden - warum hast den Kampf nicht im Zuge dieser Auseinandersetzung geführt?
Sollte dein Vater bereits länger wie drei Jahre verstorben sein, ist die Forderung verjährt oder droht absehbar zu verjähren.
Es wurde gar keine Schuldvereinbarung schriftlich fixiert.
Es ist so, dass meine Tante, vielmehr meine Tanten (3, alle ledig und mittlerweile verstorben) ein Familiengrab haben, und dass sie gestattet haben, dass meine Eltern darin beigesetzt werden. Da ich als Generalbevollmächtigter für dieses Grab weiter zuständig bin, habe ich eine Rechnung für den Sterbefall, mein Vater ist verstorben, bekommen. Die Rechnung vom Friedhofverband beinhaltet die Verlängerung der Grabesruhe die Verwahrung des Leichnams meines Vaters in der Kühlzelle und noch eine Gebühr. Alles auf meinen Vater bezogen.
Damals hat meine Tante noch gelebt. Ich hab die Rechnung überwiesen und dann das Geld dann von meinem Bruder für meine Tante gefordert. Er ist der Meinung, dass er nicht bezahlen muss und lacht nur.
Mein Bruder ist zuständig für meinen Vater, er hat einen Hof und ein großes Haus geerbt. Auch meine Mutter ist der Meinung, dass mein Bruder das bezahlen muss.
Aber sie hat leider kein Standing, ist gebrechlich, und wenig belastbar. Wenn sie sich meinem Bruder widersetzt, muss sie es hundertfach büßen.