Polizeisiegel - soll ich der/dem Briefzusteller/in sagen, dass er/sie die Werbung nicht mehr einwerfen soll?

5 Antworten

  1. Die Polizei gibt mir keine Auskunft.
  2. Naja denselben vermieter haben wir nicht direkt, da es 2 verschiedene Vermieter sind u wir nur Haus an Haus wohnen aber eben trotzdem Nachbarn. Weiß nicht wer dort Vermieter ist.
  3. Da ist seit dem Tod nix passiert. Haben ihn abgeholt. Siegel an der Tür u nix passiert bis jetzt. Hatte auch Kontakt zu dem Sohn aber der meldet sich nicht mehr weder Tel, noch schr oder Email.

Hmm was meint ihr? Wenn der Sohn die miete nicht zahlt zb was passiert mit der Whg. Bzw. Dem Haus?

Wenn der Sohn das Erbe angetreten hat, dann muss er die Mieter weiter zahlen oder eben die Wohnung kündigen. Der Vermieter darf die Wohnung ja nicht betreten, solange der Meitvertrag läuft. Wenn also der Sohn das nicht tut, und nicht in die Wohnung geht, bleibt halt einfach das Siegel dran.

Booooomer 
Fragesteller
 12.05.2012, 14:25

Und was ist wenn jem ausversehen in die Whg. Will u das Siegel durchbricht?? Woher weiß die Polizei wer das genau war??

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angy2001  13.05.2012, 01:05
@Booooomer

Wenn es keine Zeugen und keine Spuren gibt, wird das die Polizei nicht herausbekommen können.

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Solange das Siegel noch dort klebt, darf keiner in die Wohnung, weil die Staatsanwaltschaft sie noch nicht freigegeben hat. Die Erben sind berechtigt, Auskünfte zu verlangen. Falls es z. B. länger gedauert hat, bis der Verstorbene gefunden wurde, kann der Vermieter mit einem Antrag beim Gericht Zutritt zur Wohnung für einen Schädlingsbekämpfer erreichen, damit nicht nach Monaten alles voller Fliegen ist. DAs geht recht schnell. Dann kommen Mitarbeiter des Gerichts, die bleiben dabei, und kleben hinterher ein neues Siegel drauf

sobald die Ermittlung abgeschlossen ist - erkundige dich bei der Polizei. Kannst ja sagen, dass es auf deine Besucher negativ wirkt.

Das musst du bei der Polizei und dem Vermieter fragen !