Polizeidienst trotz Epilepsie?
Hallo!
Ich bin 15 Jahre alt und bei mir wurde vor ungefähr einem halben Jahr Epilepsie festgestellt, eine relativ harmlose Form. Seitdem nehme ich Tabletten und bin komplett anfallsfrei. Mit 18 möchte ich gerne eine Karriere bei der österreichischen Polizei anstreben und wollte fragen, ob das überhaupt möglich ist. Laut den Ärzten kann ich jeden Beruf, bis auf den des Piloten, ausüben und die Epilepsie könnte mit ungefähr 25 Jahren wieder ganz verschwunden sein. Auf offiziellen Seiten habe ich da leider nicht wirklich was dazu herausfinden können. Kennt sich hier vielleicht jemand besser aus?
Übrigens:
Ich bin auch kurz davor meine Ausbildung als freiwilliger Feuerwehrmann abzuschließen und dort werde ich auch, ohne irgendwelche Einschränkungen, an Einsätzen und Übungen teilnehmen dürfen. –Der Kommandant hat gesagt, dass das kein Problem sei.
Den Autoführerschein darf ich auch machen.
5 Antworten
Nein, wird unmöglich klappen.
Musste wegen meiner Epilepsie, deshalb auch als Kind meinen Traum Polizistin zu werden vergessen.
Einfach mal bewerben und beim Einstellungstest bzw. bei der Untersuchung mitmachen. Ich glaube das muss man auch im Bewerbungsbogen angeben. Das liegt grundlegend immer am behandelnden Arzt (oder am Personaler, soweit er dich zulässt oder nicht) ob er dich diensttauglich einstuft oder nicht, wir können dir nichts näheres sagen, es sei denn hier ist ein Personaler oder ein (Polizei-)Arzt
Ich möchte dir keine allzu großen Hoffnungen machen. Ich kenne keinen Polizisten in Österreich, der mit dem Krankheitsbild Epilepsie die Einstellungsuntersuchung geschafft hätte. Und ich kenne viele.
Allerdings gibt es unterschiedliche Ausprägungsformen, und vielleicht bist du bis zu deiner Untersuchung frei von Anfällen, so dass man das anders bewertet. Aber da du diese Erkrankung nicht verheimlichen darfst, komme ich auf meinen ersten Satz zurück.
Permanente Medikation ist auch ein sofortiger Ausschließungsgrund.
Polizist/in ist einer der Berufe den Epilepsie erkrankte Personen nicht ausüben können.
Da Schlag, Sturz und Selbst,-Fremdgefährdung wegen Waffenbesitz und Kampf, Täterverfolgung etc. besteht.
Zumal bei der Polizei 10-14 Stundentage ggf. Auch Mal mehr sein können, sowie eine Fahrerlaubnis unweigerlich zwingend erforderlich ist.
Auch andere Berufe mit Fahrzeugen, Waffen oder Kampfsport, wo man andere Personen und sich selbst dadurch verletzten kann sind zu vermeiden oder sogar gesetzlich verboten. (Z.B. Fußball, Schwimm,- Profisportler, wird auch nur unter harten Bedingungen gewiligt.)
Daher gilt dies auch bei Berufen wo man Täglich intravenös, Oral etc. Medikamente verabreicht oder Blut abnimmt oder aber auch operiert.
Das die Feinmotorik, die geistige Psyche und Epilepsie nicht so eingeschränkt bzw. ausgeprägt ist das Sie einen selbst dadurch behindert und eigentlich zum Patienten, Klienten und oder fallbezogenen Verdächtigen/Opfer macht.
Daher gilt in Bereichen Humanitären Psychologie, Medizin und öffentlichen Arbeitsausbildung: Polizei, Jura (Anwalt, Richter) auch die Nachweispflicht des Gesundheitszeugnis durch einen Amtsarzt. Wo geprüft wird ob ja oder Nein.
Aber auch sollte man sich bei der Wahl selbst gewiss sein, ob Aura-Epilepsie (mit Aura = Gut) oder nicht.(Genug Zeit zum Handeln 5-10 Min. mindestens) Nur Kopfschmerzartige Epilepsie, Augenflackern mit fotosensibler Epilepsie oder aber Lokal, Fokale beginnend Grand Mal generalisierend nach generalisieren ohne Bewusstsein endend. Oder definitiv Ausschluss: Trance Zustand ohne Bewusstsein-Wahrnehmung, ggf. Kontrollverlust der Extremitäten von: Armen und Beinen ggf. mit Sturz.
Bei mir ist es der Fall, dass ich bereits bei einer niedrigeren Dosierung des Medikaments, als die die ich jetzt habe, keine Anfallserscheinungen bei den EEG's gezeigt habe. Auch sonst fühle ich mich top fit und eigentlich gar nicht eingeschränkt.