polizei brief?

2 Antworten

Als erstes: Warum gibst du zu, dass du mehrmals geklaut hast?????? Ich denke mal deshalb werden jetzt auch mehrere Strafanzeigen, bzw eine höhere gemacht. Ich denke mal, nach dem du Minderjährig bist, wird sich das Jugendamt einschalten und mit dir mindesten u mit deinen Eltern reden wollen. Außerdem kann es sein, dass es zu einem kleinen Gerichtsprozess kommt, hört sich schlimmer an als es ist, aber dort werden dir wahrscheinlich SoziStunden gedrückt, anstatt das die Anzeige, wie meistens bei einer Ladendiebstahl anzeige fallen gelassen wird. Aber das kommt alles darauf an ob die Polizei die mehreren Diebstähle auch aufgenommen hat. Aber das Jugendamt wird jetzt sicher erstmal kucken wollen, was da los ist und ob du zuhause gut behandelt wirst, ob du zu essen bekommst, etc. Es kann ja auch sein, dass du klaust, weil du zuhause kein Essen bekommst. Das Gespräch wird nicht besonders angenehm, aber auch nicht die Welt. Was aber danach kommen wird, ist der Brief von der Polzei, bzw dem Gericht, der entscheidet, ob ein Richter bestimmt welche Strafe du bekommst, oder die Anzeige fallen gelassen wird.

Edit: Die Person vom Jugendamt, wird dir dann aber auch vor dem Richter helfen und dir helfen einen Platz für die Sozialstunden zu finden. Bei mir war es genau so und ich habe nur ein Mal Parfüm für etwa 180€ geklaut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

user919382993 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 19:30

ja das problem ich ich habe high end make up geklaut im wert von 500€ aber weis nicht ob der brief den ich hinzugefügt habe darum geht das ich erneut erwischt wurde z.b in den kameras oder ob es wegen letztens halt ist wo ich halt auch erwischt wurde? aber danke

Benjamin1901  16.05.2025, 19:34
@user919382993

Nein, ich denke es geht um die Male die du zugegeben hast, dass du schon oft geklaut hast. D.h. z.b hast du gesagt, du hast schon 5 Mal geklaut -> Wahrscheinlich 5 Mal Ladendiebstahl -> Deshalb meldet sich das Jugenamt u die Strafe wird entsprechend hoch sein.

Dass der soziale Dienst ein Gespräch anbietet, hat mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erst einmal nichts zu tun. Ob ein solches Gespräch stattgefunden hat, kann allerdings von der StA berücksichtigt werden, wenn diese über den Fortgang des Verfahrens zu entscheiden hat (§ 45 II JGG).

Es ist dir anzuraten, diesen Termin wahrzunehmen. Wenn du auch künftig weitere Straftaten begehst, wird es früher oder später nicht mehr nur bei außergerichtlichen erzieherischen Maßnahmen bleiben.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)