Plötzlich 8000 €-Forderung von Grover – trotz Widerruf vor 2 Jahren?

2 Antworten

Damals habe ich den Fall mit dem Kundenservice geklärt, und der Mietvertrag wurde storniert. Damit war für mich die Sache erledigt.

Dann ist doch alles gut. Die schriftliche Bestätigung, dass der Vertrag storniert wurde und alles geklärt ist, kannst du doch vorlegen.

Hallo Jonas0444!

Ist doch ganz einfach. Du kannst die Rücksendung des Pakets per Sendungsnummer nachweisen/belegen und auch den schriftlichen Widerruf nachweisen.

Du hast ja sicherlich alles schriftlich. Ich trete nur schriftlich (Fax, Mail, Brief, Chat, Kontaktformular) mit Dritten in Kontakt, um Nachweise zu haben.

Grover kenne ich und habe ich auch schon ab und zu bei Aktionen geteset.
Ich hatte nie Probleme. Zudem habe ich alles protokolliert und Rücksendungen konnten per Sendungsnummer verfolgt werden. Ich habe nicht nur den Einlieferungsbeleg erhalten, sondern habe die Sendung mehrere Tage verfolgt, mir dann nach der Zustellung den ganzen Verlauf als PDF abgespeichert.

Wenn du das Rücksendelabel erstellst, kannst du anhand der Sendungsnummer alles nachweisen. Wäre es ein Päckchen, dann würde ich selbst ein Paketlabel ausdrucken und die Sendung verfolgen lassen. Eigentlich sind es Grundlagen, da beim Paketdienst immer etwas verschwinden kann. Zudem muss man nachweisen, dass man die Sendung eingeliefert/verschickt hat.

Meinungen sind leider irrelevant. Und, was irgendwer am Telefon "vermeintlich" gesagt hat, kannst du auch im Nachgang nicht beweisen.

Ich würde der Kanzlei einfach die Sendungsnummer mitteilen und Belege (Kopien) vorlegen. Für mich wäre das Thema dann abgeschlossen. Da Grover dich bestimmt vorher kontaktiert hat, wirst du an Grover Belege gesendet haben.

Wenn du gar keine Belege und dann noch telefoniert hast, hast du keinen Nachweis. Dies wäre ziemlich doof. Man verschickt doch immer solche Sachen -insbesondere bei solchen Verträgen- alles per Nachweis und als Paket. Da ein Label für dich erstellt wird und du das auch ausdrucken kannst, wäre dies ein Beweis. Schaue einmal im Kundenkonto oder -falls es per Mail gesendet wurde- ob da noch das Label erkennbar ist. Dann könntest du dort die Sendungsnummer finden.

Ob das Tracking nach zwei Jahren noch funktioniert, weiß ich nicht. Bei manchen Paketdienstleistern geht es, bei anderen nicht mehr.

Aber, du bekommst einen Einlieferbeleg von der Post, von DHL oder anderen Paketdiensten. Insofern könntest du dies nachweisen, sodass dann der Zeitstempel nebst Datum und Sendungsnummer erkennbar sind. Dies reicht als Beweis.

Prüfe das alles und wenn du alles korrekt umgsetzt hast, brauchst du keine Angst zu haben. Ich könnte alles belegen/nachweisen und würde dies direkt an Grover oder der Kanzlei mitteilen. Dafür benötigt man keinen Anwalt.

Hast du gar nichts in der Hand, dann würde ich mir einen Anwalt suchen.
Du stehst in der Beweispflicht, die Sendung korrekt verschickt/eingeliefert zu haben.

Ich hatte selbst schon mit solchen Fällen zu tun. Da wurde etwas unterstellt, aber ich konnte es eben nachweisen. Auch bei Amazon gab es einmal so etwas. Da hat Amazon gemeint, dass nichts eingegangen ist. Die haben eben Mistbock gebaut und ich konnte alles beweisen. Keine große Sache.

Schade, die Verjährungsfrist bei Forderungen beträgt drei Jahre.

Alles Gute! Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte und du irgendetwas hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung