Pille danach unter 18 kaufen?

2 Antworten

Jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen - selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen, Betäubungen beim Zahnarzt oder auch die Antibabypille oder eben eine Notfallverhütung.

Nach ständiger Rechtsprechung ist jeder ärztliche Heileingriff ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die rechtliche Befugnis des Arztes hierzu ergibt sich erst aus der wirksamen Einwilligung des informierten Patienten.

Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.

Ab 16 Jahre geht man davon aus, dass der Minderjährige einwilligungsfähig ist. Ist der Arzt unsicher, ob der minderjährige Patient einwilligungsfähig ist oder nicht, muss er die Eltern in die therapeutische Entscheidung einbeziehen.

Wenn ein Patient zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt oder Apotheker nach eigenem Ermessen entscheiden, wer ablehnen oder zustimmen kann und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung von einem Elternteil wünschen.

Bis zum 22. Geburtstag werden die Kosten der "Pille danach" bei gesetzlich versicherten Frauen in Deutschland von der Krankenkasse übernommen. Dann muss man sie sich jedoch ärztlich verschreiben lassen. Ab 18 J. muss allerdings die Rezeptgebühr selbst bezahlt werden.

In der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen wendet man sich am besten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der überall unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen ist.

Die "Pille danach" kann man auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen, Frauen unter 22 Jahren bekommen dann jedoch die Kosten von der Krankenkasse nicht erstattet.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Natürlich geht das, auch Minderjährige dürfen auf die Notfallverhütung zurückgreifen.

Noch besser, unter 18 würdest du die sogar auf Rezept bekommen und damit nicht zahlen müssen. Aber dafür reicht oftmals die Zeit nicht.