Pflegegeld nicht angegeben beim Jobcenter bekomm ich nun eine Sperre?
Hallo
Ich hab gerade schon mal diese Frage gestellt aber irgendwie konnte ich mich nicht einloggen.
Nun noch einmal:
Ich beziehe für 3 meiner Kinder Pflegegeld.Als ich damals das bewilligt bekam schickte ich dies auch dem Jobcenter zu schriftlich und es kam keine Reaktion.
So nun ist mir heute beim Formular Weiterbewilligungsantrag erst aufgefallen das da auch die Frage steht ob man Pflegegdld bezieht.
Sonst bin ich immer nur drüber geflogen und hab das nie gesehen.Ich bin aber auch selber sehr krank und paar mal operiert worden.
Jedenfalls ist es mir jetzt erst aufgefallen.
Meine Frage ist drohen mir jetzt Konsequenzen?Ich bin verzweifelt und weiß jetzt nicht weiter.
Vielleicht weiß jemand einen Rat.
Es geht darum das ich in verschiedenen Foren gelesen hab das,das Jobcenter das Pflegegeld anrechnen wird und man eine Sperre bekommt wenn man dasnicht angibt.
Ich bin sehr verunsichert und möchte nur wissen womit ich nun rechnen muss.
4 Antworten
immer nur drüber geflogen und hab das nie gesehen
Das ist grundsätzlich nicht gut. Da hast Du Dir ein Eigentor geschossen.
Falsche oder unzureichende Angaben in der Antragsstellung können natürlich rechtliche Folgen haben. Welche, ist jetzt an dieser Stelle nicht abzusehen.
U.U. kommt keine Rückforderung auf Dich zu:
Beim ALG II vom Jobcenter gibt es keine Sperre, die gibt es höchstens beim ALG I von der Agentur für Arbeit.
Beim ALG II wird aber Geld zurückgefordert, das zuviel überwiesen wurde. Falls dies bei dir der Fall war - was ja noch gar nicht sicher ist -, gibt es drei Möglichkeiten:
A) Du überweist das Geld am Stück zurück.
B) Du stotterst das Geld in Raten ab im Zuge einer Raten-Vereinbarung.
C) Das Geld wird aufgerechnet mit künftigem ALG II. Dann kriegst du jeden Monat rund 133,- € weniger ALG II, aber meistens sind es nur ca. 45,- € weniger, siehe SGB II § 43 Aufrechnung - und zwar so lange, bis das überzahlte Geld abgestottert, also getilgt = zurückgezahlt ist.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich beziehe für 3 meiner Kinder Pflegegeld
Man muß unterscheiden zwischen Pflegegeld für kranke Kinder (keine Anrechnung) und Pflegegeld für Pflegekinder (ggf. ein Teil anrechenbar)
- ab 5.5 (Seite 30) Pflegegeld für Pflegekinder
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf
Die Vergütung der Pflegepersonen setzt sich bei der Vollzeitpflege aus dem Entgelt für tatsächliche Ausgaben für das Kind (Aufwendungsersatz) und einem angemessenen Betrag zur Anerkennung des erzieherischen Einsatzes zusammen.
- Du solltest das entsprechend nachmelden - grundsätzlich sind alle Einnahmen anzugeben, auch wenn sie nicht anrechenbar wären.
Zuviel erhaltene Leistungen der Vergangenheit wird zurückgefordert - eine weitere Sanktion dürfte nicht zwingend erfolgen (schon gar keine Strafanzeige - dazu sind die Regelungen zu komplex - man kann hier durchaus von einem Rechtsirrtum Deinerseits ausgehen, sofern überhaupt etwas angerechnet werden kann).
Oh - das ist bedauerlich - das müsste dann komplett anrechnungsfrei sein - melde die Pflegegelder aber auf jeden Fall jetzt nach.
Musst du schon angeben.
Sprich mal mit deinem Sachbearbeiter. Ist sehr wahrscheinlich, dass du einen Teil der Leistungen zurückbezahlen musst.
Es sind meine leiblichen Kinder die leider krank sind und Beeinträchtigungen haben