Pfandflaschenzettel?

4 Antworten

Die Gültigkeit eines Pfandbons richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach verjährt der Auszahlungsanspruch gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst drei Jahre nach Abgabe der Pfandflaschen. Diese Frist kann sich aber noch verlängern. Denn die Verjährungsfrist fängt erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen an, in dem der Pfandbon ausgestellt wurde.

Saphirglas  09.07.2020, 00:37

Jetzt hab auch ich was gelernt 👍, super! Dankeschön 😊

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Kein Problem, ist mir schon paarmal passiert. Allerdings kannst du es ausschließlich nur in dem Laden einlösen, wo du die Flaschen abgegeben hast.

du kannst ihn beim nächsten Mal abgeben. Allerdings nur in dem Laden, nicht in einer anderen Filiale.

Kommt bei mir öfter vor, das ich Pfandbons vergesse. Die kann man auch nach Monaten noch einlösen.