Personalien vom Strafantragsteller?

4 Antworten

Natürlich nicht. Meistens ist dieser Text in der Ausfertigung für den Anwalt auch geschwärzt.

Purpura001 
Fragesteller
 15.09.2021, 09:59

Jetzt bin ich sehr verwirrt. Also darf er nicht mal den Namen preisgeben? Darf er dem Beschuldigten die Anzeige Schrift vorlesen?

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Schimeck  15.09.2021, 14:31
@Purpura001

Natürlich darf der Anwalt die Anzeige vorlesen. Nur der Anzeigende wird daraus nicht ersichtlich. Den Namen erfährst Du frühestens, wenn es zu einer Verhandlung kommt und er als Zeuge geladen wird.

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Purpura001 
Fragesteller
 15.09.2021, 16:58

Vielen Dank! :) ich bin nicht der bedchuldigte. Sondern kenne den Beschuldigten. Wir zerbrechen uns den Kopf wer ihn angezeigt haben könnte

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Nein. Deswegen werden die ungeschwärzten Akten regulär ja auch nicht direkt an den Beschuldigten heraus gegeben.

Bringt dem Anzeigenden aber nicht viel, wenn er im Dunklen bleiben will. Im Verfahren wird der Anzeigestellende i.d.R. auch als Zeuge geladen.

Jeder Strafverteidiger darf Kopien von den Ermittlungsakten fertigen u n d diese auch seinem Mandanten zur Einsichtnahme überlassen.

Beschuldigte haben im übrigen ein Recht zu erfahren, wer sie angezeigt hat.

Ohne diese Informationen würde die Strafverteidigung unzulässig behindert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.