Paypal springt nicht beim Käuferschutz ein?

3 Antworten

Hallo

Du kannst der Entscheidung widersprechen. Aber es kann sein, dass Paypal der Versandnachweis nicht reicht bzw. man den Zustellnachweis vermisst.


SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 27.03.2025, 10:37

Sooo. Paypal ist nach unserer Beschwerde zurückgerudert und wir haben unser Geld zurück bekommen... also nicht aufgeben, die Mitarbeiter von Paypal haben oft nur Halbwissen was die rechtliche Situation betrifft!! Nicht abwimmeln lassen und notfalls einen RA. um Hilfe bitten

SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:12

Der Mitarbeiter von Paypal hat mir telefonisch versichert, dass der Versandnachweis ausreicht um das Geld zurückzubekommen. Daraufhin haben wir die Sachen ja erst zurückgeschickt. Knappe 50 Euro Porto, die Firma erkennt nur Sendungen per DHL Paket an

Symbolietta  20.03.2025, 16:20
@SusiSonne1212

Hallo. Nun ja, die Telefonjoker erzählen viel, um den Anrufer soft zu halten. Aber in vielen Fällen ist ein „proof of delivery“ erforderlich. Unterschiedliche Länder unterschiedliche Regeln. Dazu kommt noch, dass die Sendung doch bestimmt noch unterwegs ist, oder?

SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:31
@Symbolietta

Ja das stimmt, die Sendung ist noch unterwegs. Aber der Versandnachweis würde denen reichen hat er gesagt. Jetzt hat Paypal den Fall geschlossen und wir haben zusätzlich noch das Megaporto bezahlt

Symbolietta  20.03.2025, 16:40
@SusiSonne1212

Du kannst diese Aussage halt nicht beweisen. Normalerweise fordert Paypal einen im Rahmen der Fallentscheidung auf, dass man zurücksenden soll, wohin und welche Unterlagen gebraucht werden. Relevant ist also diese Mail und keine Aussage vom Telefonsupport.

SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:45
@Symbolietta

Diese Mail besagt dass wir bis einschließlich 10.03. zurücksenden und den Beleg hochladen sollten, was wir getan haben. Der Fall wurde trotzdem geschlossen und die Dame am Telefon meinte wir hätten bis 10.19 Uhr am 10.03. einreichen müssen. In der Mail steht aber ganz klar bis einschließlich 10.03.(was für mich "Otto Normal") bis 23.59 Uhr gilt. Zumal nirgend ein Hinweis auf die Zeit steht.

Symbolietta  20.03.2025, 16:53
@SusiSonne1212

Ja, darin steckt eine gewisse Tücke. Es gibt heutzutage kaum noch konkrete Hinweise für Käufer und Rücksendungen. Früher wurde fein aufgedröselt, bis zu welchem Warenwert man wie zurücksenden soll.

Nach meinem Kenntnisstand gelten für die Käufer heute dieselben Regrln wie für Verkäufer. Denen wird das hier erklärt:

https://www.paypal.com/ch/cshelp/article/wie-kann-ich-nachweisen-dass-ich-einen-artikel-an-den-k%C3%A4ufer-gesendet-habe-help177

Gab es Name und Anschrift des Empfängers auf dem hochgeladenen Beleg? Wie hoch war die Kaufsumme?

SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 19:05
@Symbolietta

Ja es gibt alles, Name, Adresse , Sendungsnummer etc. Die Kaufsumme betrug 107 Euro. Lieben Dank für den Link. Ich gucke gleich mal

SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 19:09
@SusiSonne1212

Es ist alles ordnungsgemäß hochgeladen und angegeben worden. Ich bin auf die erneute Prüfung von Paypal gespannt

Symbolietta  20.03.2025, 19:15
@SusiSonne1212

Ich weiß von einem Fall, bei dem der Nutzer einen Anwalt eingeschaltet hatte. Da ruderten die zurück. Die Ablehnung des Köuferschutzes sei ein bedauerlicher Fehler. Hoffe mal, bei dir geht es ohne Anwalt.

Wir haben jetzt eine Beschwerde eingereicht und hoffen dass Paypal sich erbarmt. Ansonsten überlegen wir ernsthaft einen RA einzuschalten und/oder das Geld per Lastschriftwiderspruch zurückzuholen. Mal schauen was Paypal jetzt macht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PayPal erneut kontaktieren, die sollen das eskalieren.


SusiSonne1212 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 16:49

Haben wir getan und sind gespannt was passiert