Ohne Entlastung neuen Vorstand und Kassier wählen?

4 Antworten

Selbstverständlich könnt ihr auch ohne Entlastung neue Vorstandsmitglieder wählen, in der beschriebenen Situation ist das sogar praktisch ein Muss! 

Der Entlastungsbeschluss befreit die Entlasteten weitgehend von der Haftung für den Entlastungszeitraum. Weshalb natürlich vom Vorstand die Wiederwahl gern von einer vorherigen Entlastung abhängig gemacht wird. Rechtlich sind das aber zwei unterschiedliche Dinge, die auch getrennt voneinander möglich sind.

Selbstverständlich könnt Ihr diese Posten neu besetzen. Ihr solltet das sogar schnellstmöglich tun. Entlastet werden Kassierer etc. erst dann, wenn feststeht, daß man ihnen nichts (mehr) zur Last legt oder legen kann. Oder willst Du jemanden von seiner Haftung freistellen, solange ein begründeter Verdacht beispielsweise der Untreue besteht?


wie hier schon mehrfach beschrieben wurde, ist eine Neuwahl nicht nur möglich, sondern erforderlich, zumal die Genannten ihre Ämter ja niedergelegt haben.

wenn nun festgestellt wurde, dass die Buchführung in sich zwar schlüssig und als solche richtig anzusehen ist, aber Ausgaben getätigt wurden, die nicht ´abgesegnet´ waren, wäre mein Frage, von wem sie hätten abgesegnet werden können oder gar müssen. D.h., mit welchen Befugnissen der Vorstand ausgestattet war. Das lässt sich im besten Fall der Satzung entnehmen.

Im schlechteren Fall steht hierüber nichts, auch nicht, in welchen Fällen von Geldausgaben ein Mitgliederbeschluss nötig wäre (wir haben leider auch so eine ´dehnbare´ Satzung). Es könnte dann darauf hinauslaufen, dass der Vorstand glaubhaft in der Mitgliederversammlung erläutert, warum er diese Ausgaben im Sinne des Vereins für notwendig (und damit den Griff in die Mitgliedergelder) hielt. Kann er belegen, an welchen Stellen dies zum Wohle des Vereins geschah und sind die Mitglieder damit zufrieden, könnten sie die betreffenden Vorstandsmitglieder entlasten. Zumindest psychologisch wäre das ein sauberer Schnitt, damit sich alle irgendwie besser fühlen. Notwendig für eine Neuwahl ist das aber nicht.

Die Frage der Haftung wurde hier auch bereits erläutert.

Eine Neuwahl ist auch ohne Entlastung des alten Kassierers möglich.

Wichtig ist eine zeitlich saubere Abgrenzung der beiden Amtsträger.

Ob eine Entlastung des alten Kassierers erfolgen kann, sollte durch die Revision geprüft werden und dann ggf. im Wege einer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Günter

HerbertHebbi 
Fragesteller
 27.10.2016, 12:16

Das Problem ist, dass die beiden Revisoren lediglich die Belege mit dem Journal abgeglichen haben. Dort sind ja auch keine Fehler. Nur - es kommen Ausgaben vor, die nicht "abgesegnet" waren

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GuenterLeipzig  27.10.2016, 12:22
@HerbertHebbi

Es kommt nun darauf an, welche Regularien in eurem Verein gelten und wie sich der oder die konkreten Fälle gestalten.

Es kann durchaus sein, dass Vorgänge ohne zeitlichen Verzug umgesetzt werden müssen, um größeren Schaden abzuwenden.

Das muss im Einzelfall (notfalls im Wege einer Tiefenprüfung durch die Revision) beleuchtet werden.

Günter

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