Offene Autos?

2 Antworten

Meines Erachtens ja.

§ 123

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Übrigens ist das nicht abschließen eine Ordnungswidrigkeit:

Sicherung von Fahrzeugen gegen ungefugte Nutzung § 14 StV (Bußgeld von 15,-)


MedizinFanboy 
Fragesteller
 22.12.2023, 06:26

Also haben sich beide Parteien strafbar gemacht?

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Ein Auto ist meiner Ansicht nach kein taugliches Tatobjekt für einen Hausfriedensbruch, allenfalls vielleicht, wenn es sich um einen Bus oder ein Taxi handelt.

Ich würde da eher von einer (zivilrechtlichen) Besitzstörung ausgehen. Die Polizei könnte ggf. im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden.