Nürnberger Grundsätze und DDR Verbrechen?
Wäre es möglich gewesen die DDR-Führung sowie die Täter des MfS für ihre Verbrechen nach den Grundsätzen des Nürnberger Rechtsstatus zu verurteilen und zu bestrafen.
Die DDR-Führung hat natürlich keine Katakomben von Toten hinterlassen wie die Nazis es getan haben.
Wäre es im Sinne der vielen Opfer des DDR Regimes angebracht gewesen auch der DDR-Führung und des MfS den Prozess zu machen mit einbezogen Mitarbeiter der Justiz Volkspolizei Volksbildung u.a.
Es wäre ein Akt der Gerechtigkeit für die an Leib und Seele Geschädigten Opfer gewesen wenn diese vor Gericht ihre Schilderungen darlegen wie diese gequält und schikaniert worden sind.
Der DDR Staat ist nicht zimperlich mit ihren Bürgern umgegangen und plante Internierungslager für missliebige Bürger die sich nicht dem Regime anpassen wollten sind das keine anklagenswerte Punkte.
Das DDR Regime war genauso anklagenswert wie die Nazis.
Was meint ihr dazu?
1 Antwort
Einige Verantwortliche der DDR wurden sehr wohl angeklagt und auch zu Haftstrafen verurteilt, u. a. Egon Krenz und Erich Mielke. Insgesamt kann man die Schwere der Verbrechen nicht vergleichen. Das dritte Reich hat Millionen Menschen umgebracht, Angriffskriege geführt. Das hat die DDR nicht. Auch wenn es Internierungslagerpläne gab, wurden diese jedoch nie umgesetzt. Und die politisch Agierenden in Schulen und Arbeitsstätten kann man moralisch verurteilen, aber nicht wegen Verbrechen.