Neuer Arbeitgeber - Fernstudium erwähnen?
Hallo,
Ich habe eine neue Stelle erhalten. Ich werde ab Juli ein nebenberufliches Fernstudium absolvieren. Ich würde es in meiner Freizeit absolvieren, müsste aber in 2-3 Jahren ein Praktikum absolvieren, was auch in Vollzeit geschehen müsste.
Die Stelle ist im öffentlichen Dienst. Muss ich das Fernstudium vor Vertragsabschluss erwähnen. Falls nicht, könnten die irgendwie herausfinden, dass ich das mache?
Ich will nicht, dass das meine Einstellung gefährdet.
3 Antworten
Man muss es nicht erwähnen.
Bei einem Fernstudium muss man zwar 1-2x im Jahr zu deren Räumen bzw einer Schule um entsprechende Seminare zu besuchen und auch eine abschließende Projektarbeit zu präsentieren.
Wobei die meisten Anbieter von Fernstudium mehrere Termine anbieten.
Aber weder den aktuellen AG noch sonst jemanden geht es etwas an, was man in seiner Freizeit macht.
Man kann für die Seminare je nach Bundesland Bildungsurlaub beantragen und 1x 1 Woche im Jahr dafür Sonderurlaub beantragen.
Aber man kann es auch auf eingene "rechnung" machen und seinen normalen Erholungurlaub dafür opfern und wenn man es nicht rumerzählt, erfährt es auch keiner...
Ich würde Klartext reden. Warum nicht?
Bildung hat noch niemand geschadet.
Kannst es doof machen wie @Peacebringer es schreibt !
Wer mit offenen Karten spielt kann allerdings - auch beim ÖD - Hilfen durch die Firmen bekommen ! Die Freistellung zu den Pflichtvorlesungen , ev. Fahrkostenbeihilfe , Zurverfügungstellung dritter Lernmittel .
Wer " Meine Persönliche Freiheit " schützen will = besche...t sich selbst !