Nebenjob statt Anzeige?

4 Antworten

In dem Laden, in dem du geklaut hast, brauchst du dich wohl nicht mehr zu bewerben. Und auch nicht unbedingt in einer anderen Filiale des selben Betreibers.

Aber ansonsten bekommt das kein Arbeitgeber mit. Eine unbedingte Jugendstrafe (=Freiheitsstrafe) oder eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren auf Bewährung dürften hier kaum im Raum stehen, insofern wird es hier keinen Eintrag im Führungszeugnis geben. Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel (z. B. Sozialstunden) haben grundsätzlich keinen Strafcharakter (§ 13 Abs. 3 JGG) und werden alleine nicht in ein Führungszeugnis aufgenommenen. In diesen Fällen erfolgt lediglich ein Eintrag im Erziehungsregister (§ 60 BZRG), dort erhalten nur wenige, ausgewählte Behörden Einblick (§ 61 BZRG). Diese Einträge sind für die Karriere nur relevant, wenn du in sicherheitskritischen Bereichen arbeiten möchtest.

also ich würde niemanden einstellen der bei mir geklaut hat. Solche Taten haben eben Folgen.

Es hat wahrscheinlich wenig bis keine Auswirkungen. Eine Bewerbung würd ich trotzdem probieren.

Gar keine wenn du es ab jetzt besser machst.


Idris164  06.10.2023, 22:34

Du meinst klauen ohne erwischt zu werden 😄

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