nebengewerbe hauptgewerbe?

2 Antworten

Im Gewerberecht gibt es weder Haupt- noch Nebengewerbe. Es gibt auf dem Virdruck der Gewerbeanzeige nur die Frage, ob das Gewerbe zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll. Das Auswahlkreuzchen hat auch keine rechtliche Bedeutung. Die Frage dient nur statistischen Zwecken. Wenn sich daran etwas ändert, muss man es auch nicht melden.

Und ob du einen Minijobber einstellst oder nicht, ist unerheblich. Die Frage ist, ist das Gewerbe deine Haupteinnahmequelle?

Gar nicht, weil es weder das eine noch das andere "Gewerbe" gibt