nasenbruch körperverletzung anzeige?

5 Antworten

In dieser Situation hätte ich auch Angst bekommen und mich gewehrt also geh zur Polizei und sag dass du dich bloß verteidigt hast

svennyboy123212 
Fragesteller
 26.09.2016, 16:27

Sollte ich erstmal auf seinen Brief warten oder soll ich dort direkt hin gehen und es denen mitteilen? 

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Ja also KV (stbg 223) und Beleidigung (stgb158) sind strafbar und er kann dich anzeigen aber du kannst der Polizei auch erzählen dass es Notwehr war und den Angreifer ebenso anzeigen da er dich selbst attakiert und villt auch beleidigt hat

Hey das sind wieder mal solche ......die unter Einfluss einfach nur Streit suchen. Schade das du ihm nur die Nase gebrochen hast. 😀 Aussage gegen Aussage Außerdem hast du dich gewehrt Wird nix passieren vlt eine Gegenüberstellung aber glaub das Verfahren wenn es überhaupt eins gibt wird eingestellt. Mach dir keine Platte und lass dich hier nicht noch mehr verunsichern ...Wer hätte sich nicht gewehrt 😑

Dein Verhalten war unter aller Sau und völlig rechtswidrig!

Auf dich wird wahrscheinlich eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) zukommen, eine hohe Geldstrafe und eventuell musst du sogqr Schmerzensgeld zahlen.

svennyboy123212 
Fragesteller
 26.09.2016, 16:13

Aber was hätte ich denn machen sollen er kam ja auf mich zu gerannt und ich bin erstmal weggerannt, hätte ich nichts gemacht hätte der mich doch einfach umgehauen. Ich finde es war Notwehr von meiner Seite aus und ich habe vergessen oben rein zu schreiben, dass er mich auch bevor das passiert ist einen Klatsch gegeben hat.

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svennyboy123212 
Fragesteller
 26.09.2016, 16:16
@antwortbittejap

Aber wenn ich nichts gemacht hätte, hätte der mich doch einfach umgehauen, zudem war der besoffen wer weiß was der mit mir gemacht hätte.

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svennyboy123212 
Fragesteller
 26.09.2016, 16:19
@antwortbittejap

Hast du oben etwas übersehen? Ich sagte doch der Junge hat mir seinen ganzen Becher ins Gesicht geschüttelt und mir einen Klatsch gegeben? Außerdem war ich grade am weggehen und der kam dann auf mich zu gerannt.

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Was Notwehr angeht bewegt man sich in Deutschland auf sehr sehr dünnen eis. Wenn du eine Situation Provoziert hast War's das eigentlich schon mit der Notwehr. 

Also du kannst auf jedenfall mit einer Strafe rechnen.

hier ein Auszug aus dem Gesetzbuch

Notwehrprovokation ist anzunehmen, wenn der Angeklagte von vornherein beabsichtigt, eine Notwehrlage zu provozieren, um unter deren "Deckmantel" seinerseits einen Angriff zu führen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7.6.1983 – 4 StR 703/82 - NJW 1983, 2267; BGH, Urt. v. 22.11.2000 - 3 StR 331/00 - NStZ 2001, 143; 2003, 425, 427 [insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt]; BGH, Beschl. v. 7.9.1993 - 5 StR 438/93; BGH, Urt. v. 2.11.2005 - 2 StR 237/05; vgl. auch BGH, Urt. v. 27.9.2012 - 4 StR 197/12; zu den unterschiedlichen Begründungsansätzen in der Literatur vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. vor § 32 Rdn. 23 und § 32 Rdn. 54 f.; Erb in MüKo-StGB § 32 Rdn. 198 ff.; Herzog in NK-StGB 1. Aufl. § 32 Rdn. 113 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 32 Rdn. 23; jeweils m.w.N.). 

In einem solchen Fall ist dem Täter Notwehr - jedenfalls grundsätzlich - versagt

svennyboy123212 
Fragesteller
 28.09.2016, 15:22

Die Provokationen/ Beleidigungen kamen ja von beiden Seiten aus.
Und ich habe danach versucht die Flucht zu ergreifen und bin nicht auf ihn zugegangen oder ähnliches.
Wie schaut es denn dann aus?

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Cubrapido  28.09.2016, 19:54
@svennyboy123212

das wird vor Gericht keine Rolle spielen wer angefangen hat oder ob beide Provoziert haben. 

also tut mir leid es sieht halt nicht gut aus. was letzen Endes Passiert kann man nicht sagen, dass bleibt abzuwarten.

aber ein Tipp für die Zukunft, lass dich nicht Provozieren und geh ärger am besten aus dem Weg, weil am ende hat man nur Stress. 

und wenn dich versehentlich einer anrempelt oder so nicht gleich Sauer werden wenn es keine Absicht war ^^

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