Namenszusatz "von"

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Adelstitel [Bearbeiten]

Adelstitel sind die Hierarchiebezeichnungen des Adels (Kaiser, König, Fürst, usw.). Sie sind neben der Standesbezeichnung auch im Sinne eines Amtstitels zu verstehen.

Die heute noch bestehenden Monarchien verwenden Adelstitel sowohl erblich, als auch durch Verleihungen (beispielsweise der englische Sir), funktionsgebunden oder als reine Auszeichnung. Nach deutschem Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt, in Österreich wurden sie mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 gänzlich verboten – anerkannt sind hier nur die im Ausland zulässigen Titel, einschließlich der deutschen Namesbestandteile. In der Schweiz waren Adelstitel seit eidgenössischer Zeit nicht möglich. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen europäischen, wie auch aussereuropäischen ehemaligen Monarchien.

  • Herkunftsname als Sippenzugehörigkeit oder Wohnstättenname, also etwa die germanischen Bildungsilben Silben -er/-inger, -mann, die auch in der sinngebenden Form von, holl. de, ten, van, van't, ... und ähnlichen Formen häufig sind.
  • Adelsprädikat

http://de.wikipedia.org/wiki/Namenszusatz

Hallo, es ist nicht verboten den zusatzt von zu verwenden,wenn dadurch die Identität nicht verschleiert wird,es ist auch kein Vorrecht einer Klasse die es so garnichtmehr gibt und was die in Vereien beschließen ist absolut unbedeutend

Das sind doch die Nachkommen von einder Adelsfamilie. Oder?