Hallo, es ist nicht verboten den zusatzt von zu verwenden,wenn dadurch die Identität nicht verschleiert wird,es ist auch kein Vorrecht einer Klasse die es so garnichtmehr gibt und was die in Vereien beschließen ist absolut unbedeutend

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Wenn der Vermieter den Hund eine Zeit geduldet hat und vielleicht andere Mietparteien auch ein Haustierhaben kann er wohl wenig machen,selbstst wenn Wohnungen gibt es im moment wie Sand am  Meer und wer weiß vielleicht bekommt er dann ja so einen richtig netten Mitnomaden,woran er schonmal denken sollte.

einfach drauf ankommen lassen.

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