Namensänderung Kind...ohne Zustimmung Vater?

2 Antworten

Die Änderung des Familiennamens für deine Kinder erfolgt auf Antrag von deren gesetzlichen Vertreter bei der Namensänderungsbehörde. Es ist also Voraussetzung, dass du allein sorgeberechtigt bist. Der Vater der Kinder ist Beteiligter des Verfahrens und darf bzw. muss sich gegenüber der Behörde dazu äußern. Er kann dem Antrag widersprechen, doch die Änderung des Namens kann auch gegen seinen Willen verfügt werden, wenn die Behörde nach Abwägung des Sachverhalts zu dem Schluss kommt, dass es für die Kinder besser ist, den Namen zu ändern als bei ihrem bisherigen Namen zu bleiben. Diese Information nur in aller Kürze . . . .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"-mich würde Interessieren...ob ich auch ohne seine Zustimmung im Falle einer neuen Heirat den Namen der Kinder,...wenn die es auch wollen ändern lassen kann."

Solange die Kinder minderjährig sind : Nein.