Namensänderung bei Zeugnissen

2 Antworten

Wozu? In der Regel gibst du bei Bewerbungen auch deinen Mädchennamen an.

Da du zum Zeitpunkt des Zeugniserwerbs noch deinen Mädchennamen hattest, wird dieser auch nicht geändert.

Folglich sind die Zeugnisse deiner Person zuweisbar.

Nein - zum Zeitpunkt der Zeugnisse war der Name ja richtig und der Vorgang ist abgeschlossen (außerdem müßte ja die gesamte Dokumentation für die Unterlagen angepaßt werden).

Da macht nur Sinn und geht auch bei "laufenden Verträgen", also Bank- und Versicherungsdaten etc.