Nachweis über das Ende der Schulausbildung für Kindergeldantrag?
Nach dem ich meine Schule abgeschlossen habe, habe ich aufgehört Kindergeld zu erhalten, da Ich einen 450€ Job hatte und auch somit keinen Anspruch darauf. So habe ich einen Jahr dort gearbeitet.
Diese Jahr habe ich ein FSJ angefangen und somit wieder Anspruch darauf bekommen. So hat meine Mutter den Antrag ausgefüllt und abgeschickt. Wie haben dann auch eine Antwort bekommen dass der Antrag angekommen ist und durchging. Jedoch haben wir ein paar Tage später noch einen Brief bekommen das der Familienkasse noch ein Nachweis über die Beendigung meine schulischen Ausbildung fehlt und ich diesen bis zu eine Termin nachreichen soll. Das habe ich aber nicht geschafft, weil ich durch mein FSJ an einem Seminar teilgenommen habe und meine Mutter die nicht so gut Deutsch spricht hat überhaupt nicht verstanden worum es in diesem Brief geht.
Am Ende diese Briefes stand auch das wenn keine Antwort kommt es nach Aktenlage entschieden wird und vielleicht das bereits gezahlte Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Dies ist aber auch kein Problem da ich meiner Mutter gesagt habe , dass sie nichts von dem Geld ausgeben sollte, weil es noch nicht klar ist ob sie es behalten oder zurückzahlen muss.
Meine Fragen wären jetzt wann und wie ich bescheid bekomme ob der Antrag durchgekommen ist bzw. da Kindergeld zurückgezahlt werden muss? Was bedeutet in diesem Fall nach Aktenlage entschieden? Warum brauchen sie ein Nachweis über das Ende meiner Schulzeit? Ich habe ja während des Jahres nach der Schule wo ich 450€ Job hatte kein Kindergeld erhalten und während der Schulzeit ja eh immer Bescheinigungen eingereicht. Und wird es irgendwelche Konsequenzen habe?
3 Antworten
Nach "Aktenlage entscheiden" heißt, sie gucken sich an, was ihnen gemeldet wurde und erraten dann was los war.
In dem Schreiben gibt es einen Absender. Dem schreibst du das Gleiche wie uns. Gib ruhig deine Telefon-Nr. mit an. Manchmal rufen sie an und sagen, welches Problem sie haben und man kann es am Telefon besprechen.
Bei fehlender Mitwirkung (vgl. V 7.2 und V 7.4) sind je nach Sachlage im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu Lasten des Kindergeldberechtigten nachteilige Schlüsse zu ziehen.
Laut der da-kg 2019 muß jedoch nach ergebnislosem Ablauf der Frist der Kindergeldberechtigte einmalig mit einer Frist von einem Monat an die Einreichung der Unterlagen erinnert werden ;-)
Aber warum hat deine Mutter denn keinen Kindergeldantrag nach der Schule gestellt oder wann warst du denn volljährig?
Denn Kindergeldanspruch hätte deine Mutter auch trotz deinem 450-Euro-Minijob für dich gehabt laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15, falls du eine dieser Voraussetzungen erfüllt hast:
Nachzulesen in dem Link hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Leider wird das Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend ab der Antragstellung gezahlt...
Warum brauchen sie ein Nachweis über das Ende meiner Schulzeit?
Weil der Kindergeldanspruch erst mal endet bei Volljährigkeit bzw. deinem Schulende! Die Mutter hätte sofort wieder einen Kindergeldantrag stellen sollen :-((
Gruß siola55
PS: Weitere Infos findest du als Volljährige und auch deine Mutter in diesem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
In dem letzten Link z.B. ist die wichtige Info für euch, daß der Kindergeldanspruch bereits seit 2012 einkommensunabhängig ist, will heißen:
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Ergo spielt dein 450-Euro-Minijob überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch für dich ;-)
Ja natürlich habe ich mich beworben , aber das FSJ habe ich ja erst angefangen als ich schon 1 Jahr lang nach der Schule den 450€ Job hatte
Spielt doch keine Rolle mit deinem 450-Euro-Minijob: du könntest Millionär sein und deine Mutter hat Anspruch auf Kindergeld ;-)
Kindergeldanspruch ist doch seit 2012 schon einkommensunabhängig; also Kindergeldanspruch besteht unter der o.g. Voraussetzung, egal wie hoch dein (Hinzu)-Verdienst ist!!!
Jedoch haben wir ein paar Tage später noch einen Brief bekommen das der Familienkasse noch ein Nachweis über die Beendigung meine schulischen Ausbildung fehlt und ich diesen bis zu eine Termin nachreichen soll.
Noch 'ne Info zur Überprüfung der Kindergeldzahlung laut der "Dienstanweisung Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz" (googeln nach da-kg 2019):
(3) 1Bei der Überprüfung ist der Kindergeldberechtigte aufzufordern, innerhalb einer Frist von einem Monat das Vorliegen der erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen. 2Dabei ist er auf die Folgen fehlender Mitwirkung gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG hinzuweisen. 3 Nach ergebnislosem Ablauf der Frist ist der Kindergeldberechtigte einmalig mit einer Frist von einem Monat an die Einreichung der Unterlagen zu erinnern. 4Bei fehlender Mitwirkung (vgl. V 7.2 und V 7.4) sind je nach Sachlage im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu Lasten des Kindergeldberechtigten nachteilige Schlüsse zu ziehen.
Hast denn du bzw. deine Mutter eine Erinnerung erhalten wg. der Vorlage des Nachweises für die Beendigung der Schule?
Gruß siola55
Und wird es irgendwelche Konsequenzen haben?
Mein Rat hierzu: Ich würde einfach mit dem "Nachweis der Beendigung der schulischen Ausbildung" den Satz im Anschreiben hinzufügen, daß du bzw. deine Mutter keine Erinnerung mit Fristsetzung von einem Monat erhalten hast!
Zu dem Ende meiner Schulzeit war ich auch schon volljährig deswegen ist auch der Anspruch auf Kindergeld weggefallen