Nachsitzen?
Meine Lehrerin droht uns wenn wir die Aufgabe nich machem müssen wir nachsitzen, der Punkt ist ich habe meine Hausaufgaben 1 mal vergessen und nun stehen mir noch 4 mal zu meine Aufgaben zu vergessen erst dann muss ich Nachsitzen. Sie droht aber spezifisch wenn wir genau diese eine Aufgabe "vergessen" dann müssen Nachsitzen. Ist das so erlaubt (Baden-Württemberg)
2 Antworten
Der Lehrer darf bei Nicht-Erledigen der Hausaufgaben derartige Strafen verhängen.
Zumindest bei mir wird dabei aber strikt unterschieden zwischen...
- Nachsitzen - Disziplinarmaßnahme als Bestrafung für Fehlverhalten
- Nacharbeit - Disziplinarmaßnahme zur Nacharbeitung des verpassten Unterrichtsstoffes
Nacharbeit wird auch beispielsweise dann angeordnet, wenn ein Schüler während des Unterrichts nicht aufpasst. Allerdings ist insgeheim beides das gleiche ;-)
Aber ja, die Lehrerin darf mit Nachsitzen drohen.
Hi Tim,
ja, dies ist erlaubt.
Lehrer können bis zu 4 Stunden Nachsitzen anordnen. Alles andere muss von der Schulleitung verordnet werden.
Hier ein Zitat von Wikipedia: "Das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass ein Nachsitzen von bis zu zwei Unterrichtsstunden durch den Lehrer angeordnet werden kann. Ein Nachsitzen von bis zu vier Stunden muss durch den Schulleiter angeordnet werden."
Hier ist es eben Ermessensspielraum des Lehrers. Kann man leider nichts dran ändern.
Nur wegen einer Aufgabe?
Dann mach sie halt, wo ist das Problem?
Und "vergessen" kannst Du sie ja wohl kaum, wenn Du schon explizit hier nachfragst.
Nein, ich habe bloß kein Bock und wollte mein Hausaufgaben Strich Lager benützen ich hab erst 1 und erst bei 5 muss man Nachsitzen
Die Strafe muss Verhältnismäßig ok sein und meiner Meinung nach ist sie in diesem Fall nicht
Dann mal viel Spaß im späteren Berufsleben, da läuft das nämlich ein wenig anders.
Nur wegen einer Aufgabe? Boah das hört sich brutal an