Nachrückverfahren an der LMU?

1 Antwort

An einem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber/innen teil, die sich ordnungsgemäß bis Bewerbungsschluss beworben und im Hauptverfahren keinen Platz bekommen hatten. Eine gesonderte Bewerbung dafür ist nicht erforderlich. Allerdings müsstest Du antworten, falls Du diesbezüglich von der Hochschule gefragt werden solltest (was sehr unwahrscheinlich ist).