Nachname Mohr Namensänderung?

2 Antworten

JA, da bei einer Abwägung aller Fakten für und gegen die Namensänderung die für die Änderung sprechenden Interessen überwiegen. Die Rechtsprechung erkennt die Änderung des Namens aus religiösen und sittlichen Gründen ausdrücklich als wichtigen Grund im Sinne des § 3 Namensänderungsgesetzes an.

YTSicarius 
Fragesteller
 19.11.2021, 11:39

Vielen Dank!

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