Nachbarschaftsrecht: Kennt sich hier jemand aus?
Es geht um die folgende Situation:
Bauherr 1 setzt seine Kantensteine widerrechtlich mittig auf die Grundstücksgrenze. Das Nachbargrundstück bleibt noch 5 Jahre unbebaut.
Bauherr 2 nimmt das hin, auch den Beton mit dem die Kantensteine einbetoniert wurden. Der Beton reicht bis zu 20 cm in das Grundstück von Bauherr 2.
Nun hat sich Bauherr 1 einen Laubbläser angeschafft und pustet das Laub seiner Kirschlorbeerhecke durch die Hecke auf das Grundstück von Bauherr 2.
Darf Bauherr 2 direkt an den Kantensteinen, die sich ja zur Hälfte auf seinem Grundstück befinden, einen Zaun befestigen, der verhindert, dass weiteres Laub durch die Hecke geblasen werden kann?
(Nebeneffekt wäre, dass der Kirschlorbeer auch nicht mehr auf das Grundstück von Bauherr 2 rüberwachsen könnte.)
5 Antworten
Ich wüsste nicht, wie Bauherr (genauer: Eigentümer) 1 rechtlich etwas gegen einen Zaun auf der Grundstücksgrenze tun könnte, wenn dieser sein Grundstück nicht beeinträchtigt oder die Kantensteine beschädigt. Sollten die Kantensteine komplett auf Grundstück 2 sein, könnte ggf. Bauherr 2 sogar Eigentum an ihnen erworben haben.
Daneben könnte sich Bauherr 2 tatsächlich noch überlegen, gegen den Überbau vorzugehen. Neben Rückbau gibt's nämlich auch die Möglichkeit einer Entschädigung durch Geldrente.
Hmm... Da weiß ich auf Anhieb nicht, wie die genaue Rechtslage ist. Ggf. haben beide Miteigentum an den Steinen (wegen § 946 BGB). Aber bei Miteigentum darf man natürlich auch nicht einfach etwas beschädigen.
Besteht keine Möglichkeit, die Zustimmung des Nachbarn für den Zaunbau zu erlangen?
Solange die Löcher sich noch immer auf Deinem Grundstück befinden, kann er das nicht untersagen. Es ist DEIN Grundstück und damit auch zur Hälfte (der überragende Teil) DEINE Steine, völlig Wurscht wer die mal bezahlt hat. Wenn er ungefragt auf Deinem Grundstück baut, hat er auch das hälftige Eigentum an den Steinen aufgegeben.
Vielen Dank für Deine Antwort. Aus dem Bauch heraus hätte ich mir das auch so gedacht. Außerdem habe ich die Steine indirekt längst bezahlt, denn er überlässt mir das Schneiden seiner Hecke auf meiner Seite. Hat mich in den Jahren schon einige Euros gekostet!
In mir sträubt sich alles, nochmal mit diesem Mann zu reden. Und wenn man es genau nimmt, hat er mir eigentlich bereits seine Zustimmung erteilt. Eine seiner Kommentare war: "Wenn Sie das stört, müssen Sie was tun."
Dein Ordnungsamt kennt sich aus, wie es bei Dir zu händeln ist.
Bei und muss so etwas mit Abstand gemauert werden, auch Hecke benötigt den.
Dokumentiere den Laubblaseangriff (Dein eigenes Grundstück darfst Du ungefragt knipsen und filmen) und schreibe ihm per Einwurfeinschreiben dies künftig zu unterlassen. Kündige ferne an, dass Du im Widerholungsfalls auf seine Kosten hin Abwerhmaßnahmen (z.B. der erwähnte Zaun) errichten lässt.
Wenn er dann weiter bläst, baust Du den Zaun und stellst ihm die Kosten in Rechnung. Wenn Du alles sauber dokumentiert hast, wirst Du bei Zahlungsverweigerung auch erfolgreich klagen können. Optimal wären natürlich auch weitere Zeugen die ihn beim blasen beobachten.
zaun?
ich würde erstmal fordern, dass er den überbau rückbaut
und ihn darauf verklagen
zaun kommt später
als mauer
Ich denke das geht nach 5 Jahren nicht mehr. Die Klagefrist ist längst abgelaufen. Es gibt bei Immobilien auch so was wie Gewohnheitsrecht. Einmal hingenommen, immer hingenommen.
nein, ist nicht so
außerdem greife ich dann auch zur selbsthilfe, ich ruppe seine steine raus und setze meine steine
worauf will er dann klagen?
auf seine selbst gesteckte grenze?
niemals, das grundbuch und alle pläne sind anders
und dazu besorge ich mir paar russen, die den totschlagen
Leider ist Bauherr 1 ein sehr unangenehmer Zeitgenosse, so dass Bauherr 2 fürchtet, mit solch einer Forderung nur noch mehr Ärger zu provozieren.
ja, natürlich proviziert man damit ärger
ist bauherr 2 ein weichei?
lässt sich sein grundstück stehlen, den müll in seinen garten pusten?
dumm?
sofort auf rückbau verklagen
bauherr 2 bekommt eh keine ruhe
du bekommst durch nachgeben keine ruhe, weil man dann weiß, dass man von dir alles haben kann
und dann macht man einfach weiter
sofort verklagen, damit er weiß, wo der hase im pfeffer liegt
Du hast ja Recht! Vielleicht auch damit, dass Bauherr 2 ein Weichei ist. Vielleicht ist Bauherr 2 aber auch nur sehr friedliebend.
si vis pacem, para bellum!
du bekommst keinen frieden durch apeasement, dafür gibt es unzählige historische beispiele
er fühlt sich dann bestärkt und macht immer weiter und weiter
du musst grenzen setzen
aber mach halt, wie du meinst
Ja natürlich darfst du einen Zaun hinter die Kirschlorbeerhecke setzen, ist doch dein Grundstück.
Ja. ist schon klar. Aber darf man den Zaun, aus Platzgründen, an den mittig gesetzten Kantensteinen befestigen? Die Kantensteine hatte ja Bauherr 1 gesetzt und bezahlt.
Ja, natürlich darfst Du den Zaun auch an Gebäudeteilen befestigen, die auf Deinem Grundstück stehen. Wer diese Gebäudeteile mal errichtet hat ist unrelevant. Relevant ist lediglich, dass Du nur auf Deinem Grundstück bleibst. Wär ja noch schöner, dass er mit seinen wilden Bauten sogar in Deine Grundstücksrechte eingreift.
Die Kantensteine befinden sich ja nur zur Hälfte auf Grundstück 2. Und dann geht es genau um den Punkt der Beschädigung der Kantensteine. Wenn Bauherr 2 daran seinen Zaun befestigen möchte, müsste er ja Löcher hineinbohren.