Nachbarin filmt mich mit ner Kamera?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen… zu meiner Person ich, 21 Jahre alt bin im Februar in eine Wohnung gezogen. Alles fing damit an, dass meine Nachbarn sich wegen jedem Schwachsinn beschweren. Ich weiß dagegen kann man nicht viel tun, einfach ignorieren. Okay
Gestern aber sah ich wie Sie eine Kamera offensichtlich auf mein Grundstück ausgerichtet hat. Dies hab ich versucht der Polizei klar und deutlich zu machen. Jedoch meinten die es sei schwierig wegen sowas sie anzuzeigen, da man sich ja nicht sicher ist ob sie mich aufnimmt oder nicht. ( PS sie hat schon öfter fotografiert oder eben so getan als ob) über all im Internet steht, dass selbst wenn sie nur so tun würde bzw. selbst wenn es eine Attrappe wäre. Dürfte sie keinesfalls eine Kamera auf mich richten.
Ich hoffe ihr versteht auch, dass ich mich nicht mehr traue dort zu schlafen und mich extrem unsicher und beobachtet fühle. Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Soll ich es doch nochmal bei der Polizei versuchen…?
vielen Dank vorab für eure antworten
kann man die Fenster nicht so schließen, sodass niemand reinsehen/fotografieren/filmen kann?
Doch schon, aber ich möchte trotzdem nicht dass sie zb sieht mit wem ich nach Hause gehe etc.
1 Antwort
Würde anfangen nackt rumzulaufen. Dazu solltest du sie auch mal aufnehmen, wenn sie ne Kamera zückt oder einen Zeugen haben.
Ich denke, wenn du der Polizei sagst, deine Nachbarin fotografiert dich nackt, macht das deutlich mehr Eindruck für eine Strafanzeige, denn das ist eindeutig ein Eingriff in deine Intimsphäre. Wenn die Polizei da nix macht, musste halt einen Anwalt engagieren.
Eine Strafbarkeit des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a Strafgesetzbuch (StGB) ergeben, weil der Aufnahme eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erfolgt. Zudem kommt eine Strafbarkeit nach § 184k StGB in Betracht, wenn eine Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen geschieht.
Schwierig ist natürlich wenn sie behauptet, es wäre eine Attrappe. Man kann ja keine Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines Verdachts bei ihr anordnen.