Nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch bewerben?

4 Antworten

Hallo,

wie hier schon geschrieben worden ist, ja man kann es machen, allerdings wenn Deine Leistungen nicht gerade überdurchschnittlich sind, ist die Aussicht auf Erfolg leider ziemlich gering.

Je nachdem was Du machen möchtest, kannst Du überlegen, ob es sich vielleicht anbietet im nächsten Jahr ein FSJ oder ein BFD zu machen, bei dem meisten AG kommt das sicherlich gut an. Ist aber auch abhängig von der jeweiligen Branche.

Und dann solltest Du gleich für übernächstes Jahr bzw. für die nächste Möglichkeit Deine Bewerbungsunterlagen fertig machen, damit Du sie dann nur abschicken musst.

Mfg elias

Kannst du machen, ist aber sinnlose Zeitverschwendung. Klar, wenn man nicht an den Fristen hält, der kommt nicht am Bord

Kann man sich nach ...

Klar kann man das! Die Bewerbung landet aber direkt in Ablage P! Denkst du die Fristen gibt es zum Spaß?

Später bei der Arbeit wirst du auch Fristen haben, an die must du dich auch halten. Wieso sollte man der AG also dich einstellen, wenn du schon bei der Bewerbung zeigst, was du von Fristen/Terminen hältst?

Kommt auf den Verspätungsgrund an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung