Mutterschutz als Tätowierer?

3 Antworten

Wenn man Selbstständig arbeitet gibt es keine Lohnfortzahlungen. Externe Versicherungen gibt es schon aber ob sich das lohnt ist fraglich.

Ansonsten bist du wenn du Selbstständig bist aber auch nicht an die Mutterschutzfristen gebunden.

Ansonsten hängt es von deinen Lebensumständen ab wie lang du als Tätowiererin überhaupt pausieren musst oder willst.

Wenn du dein Kind eh nur kurz stillen möchtest, und die Betreuung dein Partner, deine Eltern oder Geschwister übernehmen können kannst du eigentlich schon drei Wochen nach der Geburt wieder als Tätowiererin arbeiten, ist ja keine körperlich so schwere Arbeit und du kannst es dann ja auch mit den Terminen erstmal ruhiger angehen lassen.

Wenn du niemanden für die Betreuung hast kann es sein das du erst wieder arbeiten kannst wenn dein Kind in die Kita eher erst wenn es in die Schule kommt.

Du musst dich dann sowieso freiwillig krankenversichern. Wenn du dann die Versicherung mit Krankengeld wählst, bekommst du in der Schutzfrist vor und nach der Entbindung Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Natürlich zahlst du dann einen Aufschlag auf den Krankenkassenbeitrag, um für den Fall der Arbeitsunfähigkeit abgesichert zu sein. Sollte man aber machen, denn wie zahlst du z.B. Miete für ein Studio, wenn du dort allein arbeitest? Krankengeld würde dir dann helfen.

Nach dem Mutterschaftsgeld bekommst du dann Elterngeld, welches sich auch nach deinem Einkommen berechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Dann such mal Mutterschutz und selbständig im Netz ein, da gibts ziemlich viele Infos - es hängt jedenfalls von der Art deiner Krankenversichrung ab, aber im Normalfall gibt es gar kein Geld.