Muss man für seine Tochtergesellschaften auch GEZ anmelden? In meinem Fall zwei weitere Tochtergesellschaft jeweils der Straße gegenüber. Vielen Dank.?

3 Antworten

Im nicht privaten Bereich ist nach § 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für jede Betriebsstätte von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Da jede deiner Tochtergesellschaften sich jeweils als eine eigene juristische Person darstellt (GmbH?) und auch noch in jeweils eigenen Räumen residiert, musst du für jede Tochtergesellschaft gesondert einen Drittel Rundfunkbeitrag zahlen. Jede Tochtergesellschaft musst du gesondert anmelden.

Soweit nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte gelten, kommt diese Regelung bei dir nicht zur Anwendung, weil jede Tochtergesellschaft sich als eigener Inhaber (A-GmbH und B-GmbH) darstellt. Außerdem verfolgen sie unterschiedliche Zwecke (sonst hättest du nicht zwei verschiedene Gesellschaften gegründet), die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jeweils eine eigene Betriebsstätte definieren.

Sollten die Tochtergesellschaften zusammen in einer Raumeinheit untergebracht sein, so gilt nichts anderes.

selbst wenn alle Gewerbe in einem Raum wären würde man noch unterstellen das man ja ein vorhandenes Auto bestimmt irgendwann mal für jedes einzelne Gewerbe nutzt... und schon wäre man wieder dabei. In meinem Fall sind es 2 Gewerbe + privat, alles auf dem gleichen Grundstück... sollte denke ich auch zahlen. Hatte schon 2013 das erste mal damit Diskussion... heute hab ich jeweils nach einem Umzug nochmal was gehört... mehr wie "Sehr geehrte Damen und Herren. Vielen Dank für Ihren Brief, bitte prüfen SIe ihre Akten" schreib ich schon gar nicht mehr zurück... danach höre ich nix mehr :-). Ob man dagegen vor geht muss jeder selbst entscheiden, zumindest im gewerblichen Bereich sind die meisten statistischen Werte (99,99% aller Haushalte haben Radio/TV Empfänger... etc.) aber eh nix mehr wert weils da eher anderst rum ist.

Dazu kommt meine persönliche Argumentation: genauso wenig wie es eine Steuer ist ist es ein Beitrag. Es scheitert wie bei der Steuer an der Abgrenzung. Die Abgabeform existiert IMHO schlichtweg nicht, ist damit nicht verreinnehmbar und somit wären alle Beitragsbescheide rechtlich anzufreifen. Ich persönlich konnte es noch nie tun mangels Bescheidung... dafür lassen sie mich aber auch in Ruhe ;).