Muss jemand meine Wohnung verlassen bei Aufforderung?
Ich habe vor einiger Zeit jemanden aus meiner Wohnung gebeten zu gehen, die Person hat sich aber partout geweigert und ist still stehen geblieben, ohne ein Wort zu sagen, ich habe es 15 Minuten lang versucht und bin mit jedem mal lauter und fordernder gewesen, nach der ca. 20sten Aufforderung zu gehen ist diese Person auf meinen Balkon gegangen statt Richtung Ausgang. Darauf hin habe ich sie anngeschrien und bin ausfällig geworden.
hättet ihr da auch so reagiert oder wärt ihr ruhig gewesen? Ich stelle mich nun dem Vorwurf, dass ich aggressiv und zum Schluss verbal ausfällig geworden bin. Ich möchte gerne wissen ob ich überreagiert habe?!? ( Familienmitglied das nicht in dieser Wohnung wohnhaft ist)
Ist es menschlich nachvollziehbar? Das würde ich gerne wissen?
3 Antworten
Du hast in diesem Fall das Hausrecht, und wenn jemand, wer auch immer es sein mag, nicht gehen will, hast du das Recht, die Polizei zu rufen und diese Person entfernen zu lassen. Da braucht man nicht laut oder ausfällig zu werden, sondern man teilt das demjenigen mit und tut es.
Ob das ein Verwandter ist, tut nichts zur Sache. Wenn es deine Wohnung ist, stehst Du unter dem Mietrecht und hast somit auch das Hausrecht. Und wenn es deine Mutter wäre - wenn Du verlangst, die andere Person habe die Wohnung zu verlassen, hat sie das zu tun, fertig. Im Ernstfall würde ich nicht laut werden, sondern 3 Mal auffordern, und dann ankündigen, die Polizei zu rufen, und bei weiterem Verweigern das auch tun ! Das ist dein Recht.
Ich war selbst auch mal in einer solchen Situation und habe falsch reagiert.
Wenn dir so etwas noch mal passieren sollte und du auf taube Ohren stößt, solltest du der betreffenden Person deutlich sagen, dass es dir ernst ist, das sie gehen soll und dass du die Polizei rufen wirst, wenn sie sich nicht augenblicklich aus der Wohnung entfernt. Ein Notruf unter 110 ist hier gerechtfertigt. Die Polizei ist dann in wenigen Minuten da.