Muss ich mit 18 ins Krankenhaus, wenn ich nicht will?
Hallo!
Ich komme direkt auf den Punkt: Ich bin magersüchtig. Ich bin allerdings im Normalgewicht und weil ich momentan mitten im Abitur stecke, werde ich ambulant behandelt und nicht in einer Klinik. Jede Woche muss ich also zum Arzt zur Gewichtskontrolle und zur Psychotherapie.
Von meinem Arzt habe ich die Anweisung, dass ich die 60kg (1,73m) nicht unterschreiten darf, sonst muss ich stationär im Krankenhaus bleiben. Aber darf er mich einfach so „zwangseinweisen“? Ich bin jetzt auch vor zwei Wochen volljährig geworden und da muss ich doch ein gewisses Mitspracherecht haben, oder? Vor allem, wenn ich körperlich stabil bin und im Normalgewicht?
Denn ja, eben auf der Waage war ich leider bei 59,2 kg und somit 800g drunter, von denen ich nicht weiß, ob ich sie mit Darminhalt und Wasser bis morgen noch drauf bekomme. Ich habe die auch nicht „absichtlich“ abgenommen, sondern denke, dass das durch den Stress der letzten Woche (und natürlich meiner gewissen Angst vorm Essen) zustande kam.
Und ich verstehe natürlich, dass die Vorgabe meines Arztes seine Sinnhaftigkeit hat und versuche auch, ein kooperativer Patient zu sein. Aber wenn ich jetzt im Krankenhaus lande, kann ich mein Abitur nicht machen.
Dementsprechend würde ich mich dagegen weigern. Kann ich das?
3 Antworten
Bei einem BMI von 20 sehe ich keinen Grund, eine stationäre Behandlung zu erzwingen. Eigentlich sieht die Leitlinie dafür erst einen BMI von 15 und weniger vor.
Und mit 18 kannst Du Dich auch weigern, falls keine Betreuung eingerichtet ist.. Für konkretere Fragen kann man mich auch anschreiben.
Grundsätzlich kann der Arzt dich nicht zwingen und da du volljährig bist, darfst du alles selbst bestimmen. Aber Vorsicht!!!! Gebau da liegt auch eine große Gefahr! Wenn dein Arzt oder deine Familie eine Selbstgefährdung feststellt, dann kann eine Vormundschaft bei Gericht beantragt werden und deine Eltern oder eine vom Gericht bestellter Betreuer dürfen dann alles über deinen Kopf hinweg entscheiden. Du hättest dann keinerlei Mitspracherecht mehr und weniger Rechte als mit 14!
Aus dieser Betreuung wieder raus zu kommen, ist unmöglich so lange du nicht vollständig psychisch gesund bist.
Ich rate dir daher dringend so kooperativ und einsichtig wie möglich zu sein und dein Empfehlungen deiner Ärzte und Therapeuten zu folgen. Das kann sonst ziemlich nach hinten los gehen.
Rede mit Deinem Arzt und erkläre alles so wie Du es hier erklärt hast.
Eine Zwangseinweisung geht ohnehin nur bei akuter Lebensgefahr - und das würde ich hier nicht sehen.
Du solltest aber trotz Abistress auf regelmäßige Essenszeiten und gute Ernährung achten. Mehr darfst Du nicht mehr abnehmen!
Das ist aber eine sehr willkürliche und nicht leitliniengerechte Grenze
Ja, das stimmt. Er ist für „unkonventionelle“ Herangehensweisen bekannt… Hat aber in diesem Rahmen auch die ambulante Behandlung veranlasst, obwohl alle anderen Parteien (Therapeutin, Eltern, Schule) für die Klinik waren.
Aber du hast recht, dass es hier eben auch rechtliche Aspekte gibt und er mich eigentlich nicht ab einem willkürlichen Gewicht einweisen dürfte. Ich bin auf seine Argumentation gespannt, wenn er es morgen versuchen sollte.
Eine Einweisung gegen Deinen Willen geht nur nach PsychKG Deines Bundeslandes (jedes Bundesland hat ein eignes Psychisch Kranken Gesetz)und da muss und da müsste die Eigengefährdung oder Fremdgefährdung begründet werden. Sicher ist Anorexie eine gewisse Eigengefährdung, aber keine akute Lebensgefahr bei einem BMI von 20. Und Deine Eltern haben seit Deinem 18. Geburtstag, juristisch gesehen, gar nichts mehr zu sagen. Natürlich machen die sich Sorgen, aber ich denke auch, dass aktuell das Abitur wichtiger ist.
Dankeschön!
Mein Arzt weiß, dass ich momentan im Abi stecke, deshalb war er auch so verständnisvoll und hat einer ambulanten Behandlung zugestimmt. Die 60kg bezeichnet er allerdings immer als „die magische Grenze“, bei der er mich unbedingt im Krankenhaus behalten möchte. Aber mal gucken :‘)