Muss ich mein Kfz in Deutschland anmelden, obwohl ich einen Wohnsitz im Ausland habe?
Etwas kompliziert, aber vielleicht weiss jemand trotzdem Bescheid:
Mein Mann hat einen Wohnsitz in Deutschland und in seinem Heimatland Portugal. Er wurde in Deutschland mit seinem portugiesischen Kfz von der Polizei angehalten und nun wird ihm eine Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgeworfen, da er ein portugiesisches Kennzeichen fährt. Nun ist es so, dass er eben einen Wohnsitz in Portugal hat, neben dem deutschen. Und er arbeitet auf Montage im europäischen Ausland und hält sich mehr als 185 Tage im Jahr nicht in Deutschland auf. Ist er tatsächlich gezwungen, sein Auto in Deutschland anzumelden?
3 Antworten
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1.
das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2.
das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.
Der Wohnsitz ist schnuppe, entscheidend ist wo das Fahrzeug hauptsächlich gefahren wird.
Allerdings ergibt es wenig Sinn, einen deutschen Hauptwohnsitz anzumelden, wenn man da gar nicht hauptsächlich wohnt. Wieso tut er das!? Einfach abmelden aus Deutschland und das Theater ist beendet.
..und die ist meist in der Nähe des Fahrers. Ist der Fahrer nicht in DE, ist seine Wagen auch nicht hier . Klingt logisch, ist aber so
Nö, das ist nicht gesagt. Die Kiste kann permanent in Deutschland sein, es ist ja nicht gesagt dass er damit andauernd nach Portugal fährt.
Außerdem ist Halter nicht gleich Fahrer und Stehzeuge stehen 95-99 % der Zeit. Darum heissen sie so.
Nun ja, er wohnt schon auch in Deutschland, aber eben nicht nur. Das Auto wird selten in Deutschland gefahren.
Wie gesagt: Wozu dann der deutsche Hauptwohnsitz? Nichts anmelden und fertig.
Nein. Solange er hauptsächlich in Portugal lebt und das Auto nutzt um hier her zu fahren, muss er keine Steuern zahlen.
Zitat:...hält sich mehr als 185 Tage im Jahr nicht in Deutschland auf....