Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich online Musiknoten verkaufen möchte?

2 Antworten

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die Gesetze dazu sind eindeutig.

Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, der handelt gewerblich.

Wenn Du die Noten selbst erstellst, und regelmäßig verkauftst, dann stellt das eine gewerbliche Tätigkeit dar.

Erstelltst du die Noten für dich selbst zum Eigenbedarf und verkaufst sie, weil Du sie nicht mehr gebrauchst, dann ist das keine gewerbliche Tätigkeit. Geschieht das regelmäßig, wird das Finanzamt Gewinnerzielungsabsicht "unterstellen", kannst Du beweisen, dass du die Noten ausschließlich zum Eigenbedarf erstellt hattest, sie aber nicht mehr benötigst und deshalb verkaufst, ist der Vorwurf entkräftet, kannst du das nicht, hast Du ein Problem, sowohl rechtlich wie auch wegen unterschlagener Steuer (Steuerhinterziehung und ggf auch noch Sozialbetrug).

Handel mit Gewinnerzielungsabsicht ist immer Gewerbe, egal ob du mit Kartoffeln, Autos oder Noten handelst.