Muss ich die Eigenbeteiligung im Krankenhaus als Hartz 4 Empfänger selbst bezahlen?
Guten Abend,
ich habe vom Arzt einen Schein für eine Behandlung im Krankenhaus bekommen, was ja eine Einweisung ist. Nun stelle ich mir allerdings die Frage wie das abläuft und ob ich am Ende selbst die Eigenbeteiligung übernehmen muss. Ich bin 18 Jahre alt, wohne allerdings noch bei meinem Vater weshalb ich da angerechnet werden muss und vom JC nur 170€ bekomme.
Ich danke im Voraus für Antworten
3 Antworten
Auch im ALG - 2 Bezug musst du erst einmal bis zur Grenze der Eigenbeteiligung selber zahlen, dann kannst du dich auf Antrag bei deiner KK - für den Rest des Jahres befreien lassen.
Dein maßgebender Regelsatz für den Lebensunterhalt für Kinder von 18 - 24 Jahren beträgt für 2020 pro Monat 345 €.
12 Monate x 345 € = 4140 €
Hättest du eine chronische Erkrankung, dann müsstest du nur 1 % = 41,40 € pro Jahr zahlen, sonst sind es 2 % = 82,80 € pro Jahr.
Wenn du also dieses Jahr noch keine Zuzahlungen für z.B. Medikamente geleistet hast, dann wirst du erst einmal bis zu dem jeweiligen Betrag zahlen müssen.
Wieso bekommst du nur 170€? Der Satz für dich beträgt 389€ und den wird das Amt auch an deinen Vater auszahlen.
Durch die Anrechnung nicht. Kindergeld liegt bei 204€ + 170€ vom JC mehr bekomme ich nicht. Habe schon nachgefragt, da wurde es mir auch nur so erklärt
Also bekommst du ja Kindergeld 204€ und 170€. Da musst du die Eigenbeteidigung schon zahlen.
Dann liegt das entweder an evtl.zusätzlichem Einkommen von dir oder dann durch nicht mehr benötigtes anrechenbares Einkommen deines Vaters, was er zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, denn das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.
Denn dein Bedarf besteht ja nicht nur aus dem derzeit gezahlten Regelsatz für deinen Lebensunterhalt ( 18 - 24 ) von 345 €, sondern auch noch aus deinem Kopfanteil für die Warmmiete, also bei 2 Personen 50 % von der gesamten Warmmiete die dein Vater zahlen muss und dazu kommt dann min.noch der Beitrag für deine Krankenversicherung.
Wenn dein Vater also zu den 204 € Kindergeld tatsächlich nur 170 € insgesamt vom Jobcenter bekommt, dann muss noch anderes Einkommen vorhanden sein.
Hast du außer den 204 € Kindergeld kein weiteres Einkommen, dann kannst du darauf min.monatlich 30 € Versicherungspauschale ( ab 18 ) absetzen, es würden also nur max.174 € vom Kindergeld als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.
Da käme man mit den gezahlten 170 € gerade einmal auf max.344 €, damit wäre ja nicht einmal dein Regelsatz von 345 € gedeckt.
Regelsatz für den Lebensunterhalt von 18 - 24 Jahren seit 2020 beträgt 345 € und nicht 389 €.
Bleibst du da über Nacht oder wirst du dort nur behandelt?
Das weiß ich noch nicht, aber da es ein roter Einweisungsschein ist gehe ich mal von stationär aus
das wird man dir doch gesagt haben. Auch musst du ja sonst auch Wäsche mitbringen.
Durchs Kindergeld