Muss ich bei nicht erscheinen eines arzttermines Geld zahlen ohne vorher mündlich informiert worden zu sein oder schriftlich?

3 Antworten

Das Problem ist, dass die Zahlung wahrscheinlich geringer ist als die Erstberatungsgebühr beim Anwalt.

Deshalb würde ich mich auf solche Streitereien überhaupt gar nicht einlassen. Termin absagen würde ich grundsätzlich schriftlich machen.

Lanzelot801555 
Fragesteller
 14.03.2024, 18:22

Ich hatte keine Zeit um das schriftlich zu erledigen da dies leider durch ein unerwartetes Ereignis geschah

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Singuli  14.03.2024, 18:25
@Lanzelot801555

Also normalerweise wird die Wahrscheinlichkeit gering sein seitens des Arztes nachweisen zu können dass er in dieser Zeit herum gesessen ist und keine anderen Patienten oder keine andere Arbeit hätte machen können.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist noch mal bei einer Verbraucherzentrale nachzufragen.

Je nachdem was dir die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt empfiehlt, würde ich dagegen Widerspruch einlegen. Das musst aber letztlich du entscheiden. Das ist keine Empfehlung meinerseits.

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Ein Psychologe ist kein Arzt, außer er hat es zusätzlich studiert. Das nur mal vorweg.

Das man so etwas bezahlen muss, ist eigentlich bekannt und steht auch überall (Google, auf den Websites von Psychologen, bei Behandlungsvereinbarungen etc).

Die Krankenkasse übernimmt die Zahlung nur, wenn du auch die Behandlung in Anspruch nimmst. Aber du hast die Zeit vom Psychologen geblockt, wodurch kein anderer die Zeit bezahlt. Also da du den Verdienstausfall verschuldet hast, musst du idR auch bezahlen.

Was anderes ist es, wenn da Patienten im Wartezimmer Schlange stehen und einfach der Nächste dran genommen wird, wenn du nicht pünktlich da bist. Doch das ist ja nicht der Fall.

Dennoch verzichten manche Psychologen darauf eine Rechnung zu stellen, wenn das Thema bisher nicht persönlich geklärt wurde. Ist aber meines Wissens nach keine Pflicht.

Das ist normalerweise gängige Praxis. Ich würde auch sagen, dass sie dir das in Rechnung stellen können, obwohl du vorher nicht darüber informiert wurdest. Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das noch einigermaßen richtig im Kopf habe, wäre die rechtliche Grundlage dafür Gläubigerverzug. Kurz gesagt, hattet ihr gewissermaßen einen Vertrag, dass du zu diesem Zeitpunkt die Dienstleistung in Anspruch nimmst und im Gegenzug einen Betrag zahlst. Sie wären bereit gewesen zu leisten, aber da du nicht da warst, konnte die Leistung nicht erbracht werden. Weil sie niemand anderen in der Zeit behandeln konnten, haben sie dadurch einen Schaden, den du ersetzen musst.