Muss eine Verwaltung, die einem Mieter einen neuen Keller zuweist, den Kellerumzug dafür übernehmen?
Aufgrund eines Verkaufs meiner Wohnung an einen neuen Eigentümer, wurde eine neue Kellerzuweisung seitens der Verwaltung für mich angekündigt. Ich bin dazu bereit, habe aber gehört, dass die Verwaltung in dieser Situation verpflichtet ist, meinen Kellerumzug zu übernehmen. Ich habe dort ca. 10 Bücherkisten mit jeweils 20- 26 kg gelagert, die ich mit meinem Alter weder tragen kann, noch darf. Welche Gesetzesgrundlage gibt es dafür, die meine Verwaltung nicht zu kennen scheint?
1 Antwort
Das ist Verhandlungssache, wenn der Keller Bestandteil des Wohnungmietvertrages ist dann hast einen Vertrag über den alten Verschlag. Du bist nur mit dem Umzug einverstanden, wenn dir jemand den Keller umräumt, fertig aus. Wenn sie dir niemanden stellen der den Keller umräumt weigerst du dich umzuziehen. Zudem solltest du den neuen Keller auf seine qm prüfen.
Was anderes ist es, wenn der Keller nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist. Dann können sie dir den Keller jederzeit kündigen, den für diesen besteht kein Mietschutz wie bei einer Wohnung. Dann ist es dein Problem, wie du den Keller räumst.
Dann reichst du diese Forderung an deinen Vermieter weiter. Es ist nicht dein Problem, das dir der Vermieter den falschen Keller zugewiesen hat. Dein Vertragspartner ist dein Vermieter und nicht der Eigentümer des Kellers. Dein Vermier muss die Angelegenheit klären, er hat Mist gebaut, nicht du.
Hat sich alles geklärt! Die Hausverwaltung, die für mich weiterhin zuständig ist für alles, was außerhalb der Wohnung ist, hat den Mist gebaut und hat nun anstandslos ein von ihr beauftragtes Hausmeisterteam für den Umzug von sich aus angeboten und alle Rattenlöcher im Boden und den Wänden sogar ordentlich zubetoniert. Da sie normalerweise alle Kostenübernahmen verweigern, muss es eine gesetzliche Verpflichtung dafür geben. Und sie kennen bereits meinen guten Mietrechtsanwalt.
Danke berlina76.Der Keller ist Bestandteil meines Mietvertrags. Jetzt sitzt mir ein Neueigentümer einer anderen Wohnung im Nacken, dem mein bisheriger Keller nun übergeben werden soll. Der will für jede Woche, die umzugslos vergeht einen Mietzins für 50, - €! Mit Verweigerung komme ich da nicht weit.