Müssen die Gastherme wg Energieverordnung ausgetauscht werden?

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Wenn die Heizungsanlage vor dem 01. Januar 1985 errichtet wurde, muß sie ersetzt werden. Anlagen die älter als 30 Jahre auf dem Buckel haben, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Es sei denn sie ist in einem selbstgenutzten Eigenheim eingebaut. Da die Heizungsanlagen eh nach spätestens 25Jahren technisch und entwicklungsmäßig überholt sind, wird die Grenze von 30 Jahren nur von wenigen Anlagen erreicht. Außerdem wird irgednwann der Zeitpunkt erreicht, an dem es keine Ersatzteile mehr gibt. Spätestens dann wird eine Neue fällig! Wenn das gesetzliche Aus für die Heizungsanlage gekommen ist, dann sagt Euch das der schwarze Mann  bei seinem nächsten Besuch! Aber auch wenn er die Heizung nicht bemängelt, würde ich über eine sparsamere Variante nachdenken. Hier könnt Ihr eine Vergleichsrechnung anstellen:http://www.zentralheizung.de/heizkosten/heizenergiecheck.php Hier könnt Ihr dann ure neue heizung schon mal überschlagen.