Motorrad Rückgabe?
Hallo in die Runde,
ich habe am Samstag in meinem Jugendlichen Leichtsinn ein Motorrad gekauft. Nun findet meine Familie den Kauf des Motorrads überhaupt nicht witzig und ich würde das Motorrad gern zurück geben. Ich hab das Motorrad nicht angemeldet, bin damit nicht gefahren oder sonst was. Es stehen nach wie vor 0km drauf und es stand trocken in meiner Garage. Denkt ihr der Verkäufer wird das Motorrad zurücknehmen, wenn ich ein wenig von der Kaufsumme abgehe oder nicht?
Ich habe von ihm bis jetzt auch noch keine Zulassungspapiere oder bekommen.
Danke im voraus!
Wie alt bist du?
24 Jahre
7 Antworten
Privatverkauf - musst du auf das entgegenkommen hoffen. Würde darauf nicht bauen
gewerblicher Verkauf - durchaus möglich. Allerdings wird dein bisschen auch wahrscheinlich n bisschen mehr werden. Sobald die Maschine von Hof ist, verliert sie an Wert - auch mit 0 Kilometer mehr drauf
im Endeffekt musst du hoffen, dass der Verkäufer dir entgegenkommt
Mit Einbusen wird er das Ding schon zurücknehmen.
GGF kann ein privater weiterverkauf lukrativer sein.
Mit 24 hast du keinen jugendlichen Leichtsinn mehr. Es wäre wenn dann nur noch Leichtsinn. Meine Familie hatte auch was dagegen, dass ich mit 20 ein Möff gekauft hab. Hat mich nicht interessiert. Allerdings wäre das je nach Grund für das familiäre Meckern durchaus angebracht keine tausende von Euro für ein reines Luxusgefährt auszugeben.
Ganz einfach wird das nicht. Die Maschinen werden ja extra vor dem Verkauf fahrfertig gemacht. Getankt, Batterie geladen, Flüssigkeiten und Schrauben kontrolliert, evtl. beim Hersteller der Eigentümer eingetragen (Auslieferungsurkunde wie KTM es z.B. macht), Garantie läuft auf den Eigentümer und beginnt mit Auslieferung usw. Unter 500-1000 Euro Verlust würd ich nicht rechnen, "Verkauf im Kundenauftrag" könnte das Ende lauten.
Anders gesagt, das trat alles schon ein, bevor es geholt wurde. Man holt ja üblicherweise ein fahrfertig vorbereitetes Fahrzeug ab. Dann ist diese Arbeit vor Abholung erledigt worden. Ich hatte bisher bei jedem Neufahrzeug Einträge im Scheckheft mit meinem Namen usw. Das kann man nicht mehr "wegradieren". Die anderen Vorbereitungsarbeiten sind teilweise ja auch nicht "nochmal verwendbar". Wenn das Teil jemand in 3 Monaten erst wieder abkauft vom Händler, muss ja wieder Luftdruck kontrolliert werden, wieder Batterie geladen werden und so weiter. Also ab Übergabedatum altert ja auch alles, einschließlich der Herstellergarantie ab Kaufdatum.
Denkt ihr der Verkäufer wird das Motorrad zurücknehmen, wenn ich ein wenig von der Kaufsumme abgehe oder nicht?
Es ist völlig irrelevant, was wir denken.
Diese Entscheidung trifft alleine der Verkäufer, er kann, aber er muss das Ding nicht zurücknehmen.
Frag ihn also bitte selbst.
Vom Alter her, also mit 24, bist du voll geschäftsfähig, wenn dem nicht mentale Defizite entgegenstehen und du deshalb einen Vormund brauchst.
Wenn du mit dem Verkäufer einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hast, ist der zunächst einmal für beide Seiten bindend, denn Hinderungsgründe lassen sich in deiner Frage nicht erkennen.
Bei dem Sachverhalt bist du auf das Entgegenkommen des Verkäufers angewiesen, der zwar vom Vertrag zurücktreten kann aber nicht muss....
Das tritt alles ein auch wenn ich nicht mal das Fahrzeug bewegt habe? Ich habe es nur vom Hänger in die Garage geschoben und mehr nicht. Das Ding ist Nagelneu und ist jetzt grade mal 2 Tage bei mir, ohne auch nur einmal den Motor angehabt zu haben...