Motorrad 125ccm PS-Begrenzung

1 Antwort

Du hast Recht.

Denn fakt ist: Wenn man den A1, darf man Leichtkrafträder bis 125ccm fahren. Jedoch darf die Leistung höchstens 11KW (15PS) betragen und das Leistungsgewicht darf 0,1KW/Kg nicht überschreiten.

Und für eine 125er mit 32 PS reicht der A1 Führerschein nicht aus, da der nur bis 15 PS gilt. Fährt man mit dem A1 eine 125er mit 32 PS, dann ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis", weil man für 32 PS mindestens die Führerscheinklasse A2 bräuchte.

Das mit dem "offen fahren seit 2013" gilt nur für die Geschwindigkeit, aber nicht für die Leistung.