Mobilfunk-Vertrag Einmalzahlung?

2 Antworten

Mobilfunkvertraege enthalten in aller Regel eine Klausel, nach der das Widerrufsrecht erlischt, wenn man das Unternehmen beauftragt, sofort mit der Leistung zu beginnen und die Leistung dann auch sofort erbracht wird (der Zugang zum Netz ermoeglicht wird). Dann kannst du nicht mehr widerrufen und musst den Vertrag bis zum Ablauf der Erstlaufzeit von vermutlich 24 Monaten auch erfuellen.Erst dann kannst du kuendigen.

Solltest du den Vertrag nicht online geschlossen haben, sondern beispielsweise in einer Geschaeftsstelle des Anbieters, hast du ohnehin kein Widerrufsrecht.

Davido622 
Fragesteller
 13.11.2023, 07:50

Aber man hat doch immer mindestens ein Widerruchsrecht von 2 Wochen?

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DerCaveman  13.11.2023, 08:05
@Davido622

Noe, das hat man nur in bestimmten Faellen und eben nicht immer.

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Bei jeder Bestellung von einem Handyvertrag im Internet hast du als Verbraucher ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

Die Frist beginnt in dem Moment, in dem du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Dein Vertragspartner muss dir also eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt haben (meistens per Email). In der Widerrufsbelehrung steht auch, an wen du deinen Wiederruf senden musst.

Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Du kannst dies ganz klassisch per Brief tun, oder in den meisten fällen ganz einfach per Email oder Kontaktformular.

Und dann musst du natürlich noch alles zurückschicken was du erhalten hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2004 Betrieb von Webseiten im Mobilfunkbereich
DerCaveman  13.11.2023, 08:21
Bei jeder Bestellung von einem Handyvertrag im Internet hast du als Verbraucher ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

Es sei denn, man hat den Anbieter ausdruecklich beauftragt, die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollstaendig zu erbringen und zugestimmt, dass das Widerrufsrecht dann auch vorzeitig erlischt (BGB § 356 Abs. 4)

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handyhausDE  13.11.2023, 14:22
@DerCaveman

Ja, aber da stellt sich die Frage ab wann die Leistung als "vollständig erbracht" gilt. Hast du dazu eine Quelle wie das bei Mobilfunktverträgen mit und auch ohne Handy geregelt ist?

Mir ist kein Mobilfunkanbieter bekannt der in der Praxis versucht das Widerrufsrecht des Kunden vorzeit erlischen zu lassen. Falls du einen Fall kennst, immer her damit, ich lerne immer gerne dazu.

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