Mobile Wallbox anmelden?

2 Antworten

Das versteht wohl niemand, trotzdem müssen auch die mobilen Ladegeräte angemeldet werden.

Ich bin diesbezüglich nicht auf dem neuesten Stand, evtl. ist es aber jetzt auch online möglich.

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html

(4) Ab dem 1. Januar 2024 hat der Netzbetreiber sicherzustellen, dass die nach den Absätzen 2 und 3 erforderlichen Mitteilungen des Anschlussnehmers oder -nutzers auch auf seiner Internetseite erfolgen können. Die Netzbetreiber stimmen hierfür untereinander einheitliche Formate und Anforderungen an Inhalte ab.

John7300 
Fragesteller
 22.05.2024, 17:51

Online ist es möglich, aber nur für Installateure, jedoch nicht für Betreiber. Da eine mobile Ladeeinheit nicht zwangsläufig einen Elektroinstallateur benötigt, kann ich quasi nichts anmelden...

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Das ist wahrscheinlich illegal was du vor hast. Schau bei der BNetzA nach SteuVE. Pro Hausanschluss (also nicht pro Stromzähler!) musst du seit 1.1.24 sicherstellen, dass wenn der Netzbetreiber das "Achtung, Ortsnetz-Überlastung"-Signal gibt, alle von der SteuVE erfassten Geräte tun was verlangt wird (gibt aber noch eine Weile Bestandsschutz für alte Anlagen).

Es gibt zwei Varianten: Eine mit LMS (Lastmanagement--System) wo's eine spez. Formel gibt, was dir garantiert wird und den Fall ohne LMS. Bei ohne LMS: Alle Ladepunkte wo garantiert ist, dass die nur max. 4,2kW (z. B. 6A 3phasig) abgeben können, werden nicht weiter eingeschränkt (trotzdem darauf achten den Hausanschluss nicht zu überlasten, ggf. BKZ bezahlen oder LMS für die Wallboxen um die Überlastung des Hausanschlusses zu vermeiden). Alle anderen müssen auf max. 4,2kW drosselbar sein. Wenn nicht, müssen sie bei einem entspr. Signal komplett abgedreht werden.

Mit deinem Juice-Booster 2 hast du also die folgenden Möglichkeiten:

  • Max. über 16A CEE-blau anschließen, also 1phasig = 3,6kW (Schuko ist langfristig keine gute Idee und lädt ggf. langsamer).
  • Auf der Typ2-Seite entspr. steuern, s.o.
  • Ihn ggf. über ein Schütz stromlos schalten (wird dann der Stecker entriegelt und was ist wenn der Strom wieder kommt?).

Achja, den Ladepunkt melden musst du trotzdem. Aber der Netzbetreiber darf dir >11kW Ladepunkte am Hausanschluss wg. o.g. Regeln nicht mehr verwehren, nur aus anderen Gründen.

notting

PS: Ich habe letztes Jahr eine formlose E-Mail an den Netzbetreiber geschickt, als ich meinen Juice Booster 2 gekauft habe, für den ich in meiner Garage eine 16A-CEE-rot-Dose habe.

Woher ich das weiß:Hobby