Kann ich (Privatperson) meine Wallbox auch selbst beim Netzbetreiber anmelden?

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Während man eine 11kW Wallbox nur melden muss, ist eine 22kW Wallbox genehmigungspflichtig. Daher sollte der Antrag beim Netzbetreiber für Ladestationen über 11kW Ladeleistung vor dem Kauf bzw. der Installation in die Wege geleitet werden. Im Fall einer Ablehnung besteht immer noch die Möglichkeit, den Hausanschluss gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers auszubauen oder die 22kW Ladestation auf 11kW gedrosselt zu betreiben. Viele Käufer verwechseln bei der Anmeldung den eigenen Stromanbieter mit dem Netzbetreiber. Den eigenen Netzbetreiber findet man ebenfalls auf der Stromrechnung vermerkt oder man fragt alternativ bei seinem Stromanbieter nach.

Für den Antrag bzw. die Anmeldung der Wallbox stellen die meisten Netzbetreiber bereits Onlineformulare auf Ihrer Webseite zum Ausfüllen oder downloaden zur Verfügung. Alternativ genügt oft ein Telefonat, um den Anmeldeprozess in die Wege zu leiten. Der Netzbetreiber ist beim Genehmigungsverfahren verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrages zu äußern.

Quelle: Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber » Wallboxcenter.de

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