Mobber von Opfer K.O geschlagen?

6 Antworten

Der Angreifer bekommt sowieso eine Strafe, alleine schon für das Mobben an sich.

Du würdest dann eine Strafe bekommen, wenn keine akute Gefahrensituation vorlag (Selbstverteidigung). Was auch passieren kann ist, dass wenn er schwere Schäden davon trägt, dass du trotzdem belangt wirst, weil dein Schlag unverhältnismäßig stark ausgefallen ist.

AveLichtt  01.06.2022, 18:11

Mobbing an sich ist keine Straftat, das ist das Problem.

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Noct730  01.06.2022, 18:14
@AveLichtt

Doch ist es. Zumindest in schwereren Fällen und im Kontext damit verbundener Tatbestände. Mögliche Fälle:

Körperverletzung (§223 StGB) (Sie liegt vor, wenn durch Mobbing jemand erkrankt und ein Arzt dies attestiert.)

Beleidigung (§185 StGB)

Verleumdung (§187 StGB)

Nötigung (§240 StGB)

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AveLichtt  01.06.2022, 18:17
@Noct730

Das sind alles einzelne Straftaten, die eventuell zum Oberbegriff Mobbing zählen. Leute können auch so ausgegrenzt, ignoriert und runter gemacht werden, ohne das es eine Straftat wäre. Natürlich spielen in den meisten Fällen diese Straftaten mit rein.

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Noct730  01.06.2022, 18:21
@AveLichtt

Ja und da Mobbing so gut wie immer mit einem dieser Tatbestände einhergeht kann man das auch anzeigen. Gut, eine einfache Ausgrenzung wird nicht ausreichen, das stimmt wohl. Da muss man aber auch zu sagen, dass es das gute Recht eines jeden ist zu entscheiden mit wem er was zu tun haben möchte. Jemanden aktiv "runter machen" würde wieder unter einen der Tatbestände fallen.

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AveLichtt  01.06.2022, 18:23
@Noct730

Aber wie sieht es aus, wenn einen dauerhaft gesagt wird, zieh was anderes an (wir mögens nicht) und du bist schlecht in der Schule (wir sind besser), also auf eine provozierende Art und Weise. Welches Gesetz gebe es da?

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Noct730  01.06.2022, 18:29
@AveLichtt

Jeder darf dir gegenüber seine Meinung sagen. Ein einfaches "Zieh dir was anderes an" und "Du bist echt schlecht in der Schule" reichen dementsprechend nicht aus. Damit sowas ausreicht müsste den Mobbern eine böse Absicht nachgewiesen werden und beim Opfer zb Folgen für die Psyche. Darüber hinaus müssten vorher schon nicht-juristische Lösungsansätze, ohne Erfolg, probiert worden sein.

Wenn "Zieh dich anders an, das sieht scheiße aus" ausreichen würde würde ja jeder, jeden anzeigen.

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Rein rechtlich könntest du dich zwar auf Notwehr als Rechtfertigungsgrund berufen. Dabei muss aber erstmal ein gegenwärtiger Angriff vorliegen, was in dem Fall fraglich ist, da du ja nicht im Bedrängnis warst sondern aus Wut gehandelt hast.

Außerdem müsstest du das relativ mildeste Mittel gewählt haben, das wird mir hier nicht sagen können, weil es noch eine Menge anderer mildere Möglichkeiten gegeben hätte. Demnach würdest du ebenso bestraft werden, allerdings würde die Mobbing Vorgeschichte natürlich strafmildernd wirken.

FA117  31.05.2023, 16:19

Definiere mal mildeste Mittel

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Dafür wird logischerweise auch das Opfer bestraft - und das ist auch genau richtig so. Mit einem KO-Schlag ist nicht zu Spaßen.

Beide Seiten werden dann bestraft aber der Mobber mehr

Ob man nun Zeugen hat oder nicht, Prinzipiell können sich dann beide anzeigen.