Mitgliedsbescheinigung notwendig bei einer ausbildung?

3 Antworten

Seit dem 01.01.2021 ist eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse bei Arbeits- oder Ausbildungsausfnahme nicht mehr erforderlich.

Dem ArbG/Ausbildungsbetrieb braucht nur noch die Krankenkasse mitgeteilt werden - wenn er Dich anmeldet, erhält er eine elektronische Rückmeldung, ob Du tatsächlich bei der angegeben Krankenkasse Mitglied bist.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Unternehmen ihre Infos für neue Mitarbeiter geändert haben...

Jab.. du teilst deinen Arbeitgeber mit wo du Mitglied bist und der meldet dich dann wieder bei der Krankenversicherung an und du bekommst eine Bescheinigung geschickt :) Lieben Gruß

AOK als Hinweis reicht völlig aus !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung