Mitbestimmungsrecht einer 14jährigen?
Die Cousine meines Mannes ist 14 Jahre und lebt seit kurzem in einem betreuten wohnen etwas weiter weg von uns.
Es gibt einige Konflikte zwischen ihr und der Mutter.
Sie möchte Weihnachten bei uns verbringen aber die Mutter erlaubt es ihr nicht, somit muss sie Heiligabend allein in ihrem Zimmer verbringen bzw mit den Betreuern. In wie weit darf eine 14 jährige selbst entscheiden wo sie hin will? Die Betreuung hätte nichts dagegen.
Also wir bestehen aus der Tante,Onkel und Cousin mit Familie
Wie können wir ihr evtl helfen?
UPDATE also wie es aussieht hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht doch das Jugendamt und wir werden am Wochenende alles zusammen packen und sie besuchen fahren, uns den Betreuern nochmal anvertrauen und zeigen dass wir uns um das Mädchen kümmern wollen.
Lieben Dank an alle
3 Antworten
Selbstbestimmungsrecht ist hier der falsche Ansatz...
Sie hat das Recht Personen zu denen sie eine persönliche Bindung hat (Blutsverwandschaft ist hierbei egal) zu sehen. Wenn die Mutter sich querstellt, muss sie entweder dafür einen sehr guten Grund haben oder hat simpel kein Entscheidungsrecht. Heißt im Klartext sowas muss dann die Tochter im Zweifel einklagen vor dem Familiengericht.
Wenn aber die Betreuung nichts dagegen hat kann man das mal mit dem JA absprechen
Sie kann sogar zu euch ziehen.
Bitte gebt ihr ein Zuhause.
Heime sind eine Katastrophe für die Entwicklung.
Anträge für das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann die kleine SELBST beim Amtsgericht stellen. Mit Antrag bei euch leben zu wollen.
Sie muss dabei ausdrücklich ihren Willen ausdrücken und begründen.
Aber bitte fördert auch das Mama verhältnis, weil sowas gibts halt nur einmal :)
Vielen Dank für ihre Antwort
Das mit dem bei uns wohnen ist sehr schwierig sie braucht leider auch psychologische Hilfe, wir würden sie aber auch sofort aufnehmen wenn es darum ginge.
Wir werden versuchen mit ihr zu reden und mit den Betreuern ob wir es doch irgendwie hin bekommen dass sie ihre Stellung klar zeigt bei JA und wir hoffen das hilft dann auch. 🍀
Die Betreuung müsste das Aufenthaltsbestimmungsrechts bei sich haben. Bis Weihnachten wird das aber vermutlich nichts, da ich davon ausgehe, dass Kindsvater und -mutter nicht ohne weiteres dem zustimmen werden.
Dann hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht leider die Mutter. Aber flirtet dich Mal mit der Betreuung
Kindsvater ist leider vor einem Jahr verstorben.