Mit welchen rechtlichen Folgen hat man zu rechnen, wenn man eine Luftschutzsirene auslöst?

4 Antworten

In § 145 StGB heißt es:
„(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

nennt sich "Missbrauch von Notrufsignalen" - warscheinlich ne ordentliche Geldstrafe

ZuumZuum  25.03.2022, 01:47

nennt sich Missbrauch von Notrufsignalen

Das nennt sich richtig:
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln.

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Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Siehe § 145 StGB.

Die meisten kennen das Signal Flieger-oder ABC-Alarm sowie Entwarnung gar nicht (mehr).

Könnte bald wieder aktuell werden.